Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

Monograph

Identifikator:
89109413X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-7293
Document type:
Monograph
Author:
Rauers, Friedrich http://d-nb.info/gnd/116364726
Title:
Geschichte des Bremer Binnenhandels im 19. Jahrhundert namentlich unter den alten Verkehrsformen und im Übergang
Place of publication:
Bremen
Publisher:
Verlag von Franz Leuwer
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (282, 46 Seiten, [8] Blatt)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Handel, Strassen, Achsverkehr und Binnenschiffahrt
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde
  • Title page
  • Contents

Full text

ALLGEMEINE VERHÄLTNISSE. — Sterblichkeitslisten. 4gI 
in grösserem Maasstabe noch nirgends mit Genauigkeit vorgenommen worden 
und es ist ein noch ungelöstes Problem der Statistik, Mittel und Wege zu fin 
den, welche es möglich machen, mit Genauigkeit in ganzen Bevölkerungen 
nach einzelnen Altersjahren und für die erste Zeit der Geburt nach kürzeren 
Zeitabschnitten die Zahl der Lebenden festzustellen, unter welchen die in 
diesen Lebensabschnitten vorgekommenen Todesfälle eingetreten sind. 
Lange Zeit hindurch hat man geglaubt, das Sterblichkeitsgesetz lediglich 
nach den in einem Lande vorgekommenen Todesfällen bestimmen und daraus 
allein eine Sterblichkeitsliste herstellen zu können, welche jenes Gesetz für 
i edes Lebensalter erkennen lasse. Man hat dazu die während einer längeren 
*eriode vorgekommenen Todesfälle verzeichnet, dieselben nach den Altersjah 
ren, in denen sie eingetreten waren, zusammen^estellt und angenommen, alle 
Gestorbenen wären gleichzeitig geboren. Bei dieser Annahme ergibt die nach 
den Todesjahren vorgenommene Zusammenstellung der Gestorbenen ohne Wei 
teres die Sterblichkeitsliste. Sie zeigt an, in welcher Reihenfolge sämmtliche 
Todte von Zeit ihrer Geburt an successive abgestorben sind. Die Summe aller 
verzeichneten Todten ist die Zahl der Neugebornen ; indem man von derselben 
die im ersten Lebensjahre vorgekommenen Todesfälle abzieht, erhält man die 
Zahl derjenigen, welche von den Neugehornen das nächste Jahr erleben und 
80 fort durch Abziehung der in jedem Altersjahre Gestorbenen die Zahl derer, 
welche das nächste Jahr erreichen. Diese einfache Methode, eine Sterblich 
keitsliste lediglich nach den Todesfällen zu construire!), heisst die Halle)'sehe, 
weil Hai lev seine Sterblichkeitsliste auf die in der Stadt Breslau in den Jahren 
von 1()87 bis 1091 vorgekommenen Sterbfälle stützte, ohne nach den ein 
zelnen Altern die Zahl der Lebenden zu kennen, unter denen diese Sterbfalle 
vorgekommen waren. Dieselbe führt nur unter der Voraussetzung zu richtigen 
Resultaten, dass die betreffende Bevölkerung, welcher die Todesfälle entnom- 
nien sind, nicht nur während der Zeit, wo diese .Aufzeichnung stattfand, son 
dern schon längere Zeit vorher in einem völligen Beharrungszustande sich be 
fand, dass also die Zahl der Geburtsfälle der Zahl der Sterbfalle gleich war 
und auch durch Ein- und Auswanderungen der Bevölkerungsstand und die 
Alters Verhältnisse in demselben nicht verändert wurden. Diese Voraussetzung 
findet nirgends statt und hat niemals irgendwo stattgefunden. Desshalb sind 
die nach jener Methode construirte!) Sterblichkeitslisten, wie die bekannte und 
vielfach angewandte Süssmilch-Bau mann'sehe, die Northampton'sche, welche 
den Berech))ungen der meisten englischen Lebensversicherungsanstalten zu 
Grunde liegt, die von Duvillard für Frankreich, die älteren belgischen Listen 
u. s. w. unrichtig und unzuverlässig. Da nach dem allgemeinen Gesetze des 
Fortschritts, wie im ganzen Menschengeschlechte, so auch in den Bevölkerun 
gen einzelner l.änder, ein Ueberschuss der Gehörnen über die Gestorbenen 
Und daher, abgesehen von localen und periodischen Störungen, eine fortschrei 
tende Zunahme der Bevölkerung stattfindet,*, so zeigen die nach jener Methode 
t'onstruirten Sterhlichkeitslisten eine verhältnissmässig zu grosse Zahl von 
Sterbfällen in den jüngern Altern und somit ein zu rasches Absterben an. An 
demselben Fehler würde eine Sterblichkeitsliste leiden, welche man durch .Auf 
zeichnung aller gleichzeitig Lebenden nach den einzelnen .Altern gebildet hätte. 
Das Fehlerhafte jener Methode blieb nicht lange unerkannt, gleichwohl hat 
Ulan bei dem Mangel anderer Hülfsmittel bis in die neueste Zeit fortgefahren, 
Sterblichkeitslisten lediglich nach den Todesfällen zu construiren. Die zur 
Beseitigung der Fehler hie und da angehrachten Correctionen sind ungenü 
gend und desshalb fehlt uns noch eine zuverlässige Sterblichkeitsliste, 
Welche genau darstellt, wie auf einem grösseren Ländergebiete während einer 
längeren Zeit das Sterblichkeitsverhältniss in jedem Lebensalter wirklich war. 
Brst in neuerer Zeit ist durch Vervollkommnung der Volkszählungen etwas 
besseres Material zur Berechnung solcher Sterblichkeitslisten gewonnen wor 
den. Wir lassen hier zwei Listen folgen, welche, nach diesen neueren Erhe 
bungen berechnet, wenigstens mehr Vertrauen als die älteren verdienen. 
*) Wesentlich in dem Maase, in welchem der allgemeine Fortschritt der 
A/ultur die Mittel schafft, eine grössere Anzahl Menschen ernähren zu können. 
Kolb, Statiatik. 4. Aufl. 31
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Volume

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Responsible Government in the Dominions. Clarendon Pr., 1912.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the first letter of the word "tree"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.