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Durch die Kriegswirtschaft zur Naturalwirtschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Durch die Kriegswirtschaft zur Naturalwirtschaft

Monograph

Identifikator:
891221816
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-76666
Document type:
Monograph
Author:
Neurath, Otto http://d-nb.info/gnd/118587420
Title:
Durch die Kriegswirtschaft zur Naturalwirtschaft
Place of publication:
München
Publisher:
Verlag von Georg D. W. Callwey
Year of publication:
1919
Scope:
1 Online-Ressource (231 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Durch die Kriegswirtschaft zur Naturalwirtschaft
  • Title page
  • Contents

Full text

52 
ragende Stellung in der äußeren Politik einnimmt: „Als reale Macht wird 
Amerika noch lange nicht in der Lage sein, sich mit Japan zu messen. Mögen 
in der neuen Welt ungeheure Mittel auf den Flottenbau verwendet werden, aber 
Geld allein reicht nicht aus, um eine entsprechende Wehrkraft zu schaffen. Armee 
und Flotte sind nicht nur durch ihre Rüstung allein stark, sondern auch durch 
ihre Organisation und ihren Qeisit.“ Diese Gesichtspunkte haben denn auch 
dazu geführt, daß ein Adam Smith, der als Vertreter der Freihandelslehre Zölle und 
Bevorzugungen bestimmter Erwerbszweige grundsätzlich verwarf, eine Aus 
nahme zugunsten der Landesverteidigung machte. Er kennt noch 
eine zweite Ausnahme, die sogenannten Retorsionsfälle, die als Repressalie 
verhängt werden; sie haben für uns hier kein Interesse. Über die zugunsten 
der Verteidigung Großbritanniens zugestandenen Maßnahmen äußert er sich 
folgendermaßen: „Es hängt die Verteidigung Großbritanniens sehr von der 
Zahl seiner Seeleute und Schiffe ab. Die Navigationsacte ist deshalb sehr 
zweckmäßig darauf bedacht, den Seeleuten und der Reederei des Landes das 
Monopol ihres Gewerbes zu geben, teils durch unbedingte Verbote, teils durch 
schwere Belastung der fremden Reederei. Die wichtigsten Vorschriften des 
Gesetzes sind folgende : Erstens ist allen Schiffen, deren Eigner, Führer und 
drei Viertel der Mannschaft nicht britische Untertanen sind, bei Strafe des 
Verlustes von Schiff und Ladung, jeder Verkehr mit den britischen Nieder 
lassungen und Pflanzungen, sowie jeder Küstenhandel in Großbritannien unter 
sagt. Zweitens darf eine große Zahl der umfänglichsten Einfuhrartikel nur 
entweder in Schiffen der bezeichneten Art oder in Schiffen des Erzeugungslandes 
eingeführt werden und sind sie einem doppelten Fremdenzoll unterworfen. 
Drittens dürfen sehr viele Artikel der umfänglichsten Art selbst in britischen 
Schiffen nur unmittelbar aus den Erzeugungsländern eingeführt werden. Diese 
Vorschrift war vermutlich gegen Holland gerichtet. Als das Navigationsgesetz 
erlassen wmrde, befanden sich England und Holland zwar nicht im Kriege mit 
einander, doch bestand die heftigste Erbitterung zwischen beiden Nationen. Der 
Nationalhaß hatte zu jener Zeit denselben Zweck im Auge, den der besonnenste 
Verstand zu empfehlen vermochte: die Verminderung der Seemacht Hollands, 
der einzigen, welche Englands Sicherheit zu gefährden imstande war. Für den 
auswärtigen Handel und den Zuwachs an Reichtum, der aus demselben ent 
stehen kann, ist das Navigationsgesetz nicht vorteilhaft. Da indessen die Landes 
verteidigung wichtiger ist als Reichtum, so dürfte das Navigationsgesetz vielleicht 
die weiteste aller englischen Handelsverordnungen sein.“ Das Navigations 
gesetz wurde erst 1847 aufgehoben, als Englands Seemacht bereits eine welt 
beherrschende Stellung einnahm und die Zahl seiner Handelsmatrosen mehr als 
ausreichend war. Das beweisen denn auch die Daten über die britischen Schiffs 
bauten, die nur kurze Zeit eine Reduktion aufwiesen. 
In Österreich-Ungarn sind es vor allem die Küstenbewohner Dalmatiens, 
die als Matrosen der Kriegsmarine in Frage kommen. Wir haben schon oben 
bei Besprechung der Auswanderungsfrage auch dieses Moment berührt. In 
einer lesenswerten Broschüre bespricht der frühere österreichische Handels 
minister Baernreither diese Frage und betont unter Hinweis auf Mitteilungen 
des Abgeordneten Lupis, wie wichtig es wäre, durch eigene Subventionen 
die Küstenschiffahrt zu fördern. „Den ersten großen Anstoß zur Massenaus 
wanderung gab die berüchtigte Weinzollklausel des italienischen Handelsver 
trages. Schon vorher war der dalmatinische Bauer, der auf den Weinbau ange 
wiesen ist, in schlechten finanziellen Verhältnissen, er mußte für geliehene 
Gelder 20o/o und mehr, in einzelnen Fällen sogar 50o/o bezahlen. Als dieser 
Preis infolge des italienischen Handelsvertrages (und ich darf wohl hinzu 
fügen, auch infolge der Abnahme der französischen Nachfrage, als in Frankreich 
die Zerstörungen der Phylloxera gut gemacht waren) sank, die Weinkultur zudem 
wegen Bekämpfung der Peronospera kostspielig wurde und im Norden von 
Dalmatien auch noch die Phylloxera die Weingärten zerstörte — trat die Kata 
strophe ein; ganze Dörfer, ja ganze Bezirke wurden bankerott. Um diese 
Zeit blühte in Neuseeland das Ausgraben des Dammaraharzes. Viele der durch 
die Krisis zu Schaden gekommenen Gläubiger borgten ihren Schuldnern als 
ein letztes Mittel das Geld zur Überfahrt nach Neuseeland, jetzt begann Geld
	        

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Merck’s Warenlexikon Für Handel, Industrie Und Gewerbe. G.A. Gloeckner, Verlag für Handelswissenschaft, 1919.
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