Full text : Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

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verausgabt  werden.  Die  besonderen  Betriebskosten  sind  sofort  auszuscheiden
  und  jenem  Betrieb  usf.  anzurechnen,  der  .Veranlassung
zur  Verausgabung  war,  z.  B.  Reparaturen,  Versuche,  Kosten  des
Abteilungsbureaus,  Gehälter  der  Abteilungsleiter,  der  Beamten,  Gebühren ­
  (vgl.  S.  137,  2.  d),  Abschreibungen,  Zinsen  usw.  Wo  immer
es  der  Betrieb  gestattet,  ist  anzustreben,  daß  die  Generalspesen
möglichst  als  Sonderkosten  der  Abteilungen  verrechnet  werden,  d.  h.
daß  diese  Kosten  sofort  und  unmittelbar  den  betreffenden  Betriebsabteilungen ­
  und  Werkstätten  zugeteilt  werden.  Der  verhältnismäßig
geringe  Restbetrag  bildet  dann  die  eigentlichen  „allgemeinen“  Kosten,
die  mittelbar  zur  Aufteilung  kommen.  Dieses  Verfahren  ermöglicht ­
  eine  ge  naue  Berechnung  der  Selbstkosten
und  damit  eine  Individualisierung  der  Preise.
Die  allgemeinen  Betriebskosten  (z.  B.  Kosten  gemeinsamer  Lichtund
  Kraftmaschinen)  sind  nach  der  Größe  des  Verbrauches  zu  verteilen. ­
  Ein  allgemeiner  für  alle  Kosten  gültiger  Verteilungsmaßstab
läßt  sich  nicht  angeben.  Einige  Kosten  sind  von  dem  Gewicht,  andere
von  der  Zeit  abhängig  usw.  Es  ist  jener  Verteilungsmodus
zu  wählen,  der  den  wirklichen  Aufwendungen  des
Einzelbetriebes,  der  Werkstätte  oder  des  Arbeitsplatzes ­
  so  nahe  wie  möglich  kommt.
Die  Schwierigkeiten  nehmen  zu,  wenn  in  einer  Betriebsabteilung
überdies  noch  mehrere  Unterbetriebe  (Werkstätten)  an  den  Unkosten
teilnehmen.  Die  Aufstellung  hat  auch  hier  dem  Grundsatz  für  die
Verteilung  allgemeiner  Betriebsunkosten  zu  folgen.  Z.  B.  das  Gehalt ­
  eines  Werkmeisters  ist  zu  verteilen;  in  dem  Betrieb  werden
Produkte  in  drei  Dimensionen  hergestellt.  Wie  ist  das  Gehalt  aufzuteilen? ­
  Jedenfalls  nach  den  verausgabten  Lohnsummen;  denn  je
mehr  Lohnaufwendungen  ein  Produkt  erfordert,  desto  größer  ist  die
Verantwortlichkeit.
Eine  richtige  Trennung  zwischen  Abteilungskosten  und  allgemeinen ­
  Betriebsunkosten  ist  notwendig,  da  es  sonst  Vorkommen
könnte,  daß  die  ^Betriebe  ungleichmäßig  belastet  werden,  daß  erstere
zu  den  allgemeinen  Kosten  gerechnet  und  dadurch  allen  Betrieben
zugerechnet  werden.
Die  Aufteilung  der  Unkosten  auf  die  einzelnen  Rechnungselemente ­
  erfolgt  1.  im  voraus,  vor  der  Verausgabung,  z.  B.
Steuern,  bzw.  vor  der  endgültigen  Berechnung,  z.  B.  Abschreibungen.
Oder  2.  durch  naehträglicheAuszüge  aus  den  summarischen
Aufzeichnungen  in  den  kaufmännischen  Büchern  und  zweckentsprechende ­
  Zusammenstellung.  3.  Endlich  werden  bereits  bei  der
Verausgabung  die  Geldbeträge  verteilt,  sei  es  durch  eine  genaue
Buchungsanweisung  (Kontierungsschema  im  Bergbau  und  im
Eisenbahnbetrieb)  oder  durch  ein  System  festliegender  Kom ­
            
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