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verausgabt werden. Die besonderen Betriebskosten sind sofort auszuscheiden
und jenem Betrieb usf. anzurechnen, der .Veranlassung
zur Verausgabung war, z. B. Reparaturen, Versuche, Kosten des
Abteilungsbureaus, Gehälter der Abteilungsleiter, der Beamten, Gebühren
(vgl. S. 137, 2. d), Abschreibungen, Zinsen usw. Wo immer
es der Betrieb gestattet, ist anzustreben, daß die Generalspesen
möglichst als Sonderkosten der Abteilungen verrechnet werden, d. h.
daß diese Kosten sofort und unmittelbar den betreffenden Betriebsabteilungen
und Werkstätten zugeteilt werden. Der verhältnismäßig
geringe Restbetrag bildet dann die eigentlichen „allgemeinen“ Kosten,
die mittelbar zur Aufteilung kommen. Dieses Verfahren ermöglicht
eine ge naue Berechnung der Selbstkosten
und damit eine Individualisierung der Preise.
Die allgemeinen Betriebskosten (z. B. Kosten gemeinsamer Lichtund
Kraftmaschinen) sind nach der Größe des Verbrauches zu verteilen.
Ein allgemeiner für alle Kosten gültiger Verteilungsmaßstab
läßt sich nicht angeben. Einige Kosten sind von dem Gewicht, andere
von der Zeit abhängig usw. Es ist jener Verteilungsmodus
zu wählen, der den wirklichen Aufwendungen des
Einzelbetriebes, der Werkstätte oder des Arbeitsplatzes
so nahe wie möglich kommt.
Die Schwierigkeiten nehmen zu, wenn in einer Betriebsabteilung
überdies noch mehrere Unterbetriebe (Werkstätten) an den Unkosten
teilnehmen. Die Aufstellung hat auch hier dem Grundsatz für die
Verteilung allgemeiner Betriebsunkosten zu folgen. Z. B. das Gehalt
eines Werkmeisters ist zu verteilen; in dem Betrieb werden
Produkte in drei Dimensionen hergestellt. Wie ist das Gehalt aufzuteilen?
Jedenfalls nach den verausgabten Lohnsummen; denn je
mehr Lohnaufwendungen ein Produkt erfordert, desto größer ist die
Verantwortlichkeit.
Eine richtige Trennung zwischen Abteilungskosten und allgemeinen
Betriebsunkosten ist notwendig, da es sonst Vorkommen
könnte, daß die ^Betriebe ungleichmäßig belastet werden, daß erstere
zu den allgemeinen Kosten gerechnet und dadurch allen Betrieben
zugerechnet werden.
Die Aufteilung der Unkosten auf die einzelnen Rechnungselemente
erfolgt 1. im voraus, vor der Verausgabung, z. B.
Steuern, bzw. vor der endgültigen Berechnung, z. B. Abschreibungen.
Oder 2. durch naehträglicheAuszüge aus den summarischen
Aufzeichnungen in den kaufmännischen Büchern und zweckentsprechende
Zusammenstellung. 3. Endlich werden bereits bei der
Verausgabung die Geldbeträge verteilt, sei es durch eine genaue
Buchungsanweisung (Kontierungsschema im Bergbau und im
Eisenbahnbetrieb) oder durch ein System festliegender Kom