Full text : Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

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Die  Auslegung  des  Begriffs:  Selbstkosten  eines  Fabrikats  ist  in
der  industriellen  Praxis  subjektiv.  Die  Methoden  ihrer  rechnerischen ­
  Ermittelung  sind  individuell  verschieden.  Eine  einheitliche
Auffassung  und  Abgrenzung  der  Selbstkosten  bestehen  nirgends.
Die  eine  Unternehmung  zählt  zu  den  Selbstkosten  Posten,  die  eine
andere  Unternehmung  aus  dem  Unternehmungsgewinn  deckt;  um
Beispiele  zu  nennen:  übermäßige  Abschreibungen  auf  Anlagen,  Betriebsverluste ­
  einzelner  Werkabteilungen,  Prozeß  Verluste,  Tantiemen
des  Vorstandes  u.  v.  a.  Die  Subjektivität  der  Auffassung  dessen,  was
zu  den  Selbstkosten  gerechnet  werden  soll,  trat  nie  so  stark  in  Erscheinung ­
  wie  in  den  Zeiten  der  Kriegswirtschaft,  als  von  behördlichen ­
  Preisprüfungsstellen  die  „angemessenen“  Preise  auf  Grund
der  von  den  Heereslieferanten  eingereiehten  Unterlagen  bestimmt
wurden.  Die  Meinungsverschiedenheiten  zwischen  Preisprüfungsstellen ­
  und  Lieferer  sind  in  den  beteiligten  Kreisen  noch  in  Erinnerung. ­
  Damals,  in  den  Zeiten  gebundener  Wirtschaft  und  unter
dem  Druck  der  finanziellen  Notlage  des  Reiches,  mußte  der  Standpunkt
vertreten  werden,  daß  die  Preisbildung  in  jener  Zeit  unter  anderen
Gesichtspunkten  stattzufinden  habe  wie  in  der  freien  Friedenswirtschaft ­
  mit  ihrer  preisausgleichenden  Konkurrenz!  der  Anbieter.  Es
war  nicht  immer  leicht,  den  rein  fiskalischen  Standpunkt  unter
Verleugnung  mancher  bisher  vertretenen  und  nach  Kriegsschluss
wieder  zu  vertretenden  Grundsätze  zu  wahren 1 ).
Also:  Die  Grenze  zwischen  den  „Selbstkosten“  und  den  aus
dem  Unternehmergewinn  zu  deckenden,  diesen  vermindernden  Verluste ­
  und  Ausgaben  ist,  rein  theoretisch  betrachtet,  flüssig.  Der
Wettbewerb  zwingt  mitunter  eine  Unternehmung,  die  Selbstkosten
ihrer  Fabrikate  enger  zu  fassen  mit  Rücksicht  auf  die  Verhältnisse
des  Marktes  und  die  Preisbemessung  der  Mitbewerber,  einwandfreie
Selbstkosten  teilweise  geringer  einzurechnen.  Wir  würden  in  einem:
solchen  Valle  allerdings  vorschlagen,  die  als  Selbstkosten  anerkannte^
Ausgaben  und  Verluste  unter  allen  Umständen  zu  berechnen,  hingegen ­
  bei  der  Preisbemessung  auf  die  angeführten  Verhältnisse
Rücksicht  zu  nehmen.
Während  in  der  Vorkriegszeit  der  Begriff  Selbstkosten  nur  in
der  zivilrechtlichen  Judikatur  ein  verboi'genes  Dasein  führte,  erlangte
er  in  der  Kriegswirtschaft  durch  das  Kriegswucherstrafrecht  eine
besondere  den  kaufmännischen  Handel  beherrschende  Bedeutung.
Im  Anschluß  an  die  erste  Kriegswucherverordnung  vom  Juli  1916
‘)  Vgl.  meine  Aufsätze:  „Kriegswucher  der  Industrie“  (Plutus,  Juli  1918);
»Übermäßiger  Gewinn“;  „Organisation  und  Technik  der  Preisprüfung  für  Heeresoedarf“;
  Über  staatliche  Preispolitik  in  der  Kriegswirtschaft“,  sämtlich  in  der
Zeitschr.  f.  Handelswissenschaft  1917  und  1918.  „Industriewirtschaftliche  Kriegsrisiken“ ­
  in  der  (Nordd.)  Allgein.  Ztg.,  13.  Okt.  1918.
            
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