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VII. Das Personal der Verteilungsstellen.
1. Die Verteilungsstellenleiter.
Die Leiter der Filialen im organisierten Konsum bilden das
Bindeglied zwischen der Verwaltung und den Entnehmern, und als
solche haben sie ihre besondere Bedeutung. Sie sind Vertrauensleute
der Verwaltung, von deren Aufrichtigkeit, besonders in.kleineren Vereinen,
oft sehr viel abhängt. Anfänglich wurde in den Konsumgenossenschaften
die Verteilung abwechselnd von den Mitgliedern übernommen.
Natürlich wurde das mit dem Wachsen der Mitgliederzahl allmählich
unmöglich. Man stellte dann einen besonderen Lagerhalter an.
Die Stellung des Lagerhalters in Deutschland war in der ersten Entwicklungsperiode
eine sehr selbständige, was zum Teil wohl daraus
zurückzuführen ist, daß die Konsumvereine jener ersten Periode meist
von bürgerlichen Elementen gegründet und verwaltet wurden. Sie')
stellten als Lagerhalter einen Handwerker oder Krämer ein, der die von
früher her gewohnte Selbständigkeit möglichst zu behalten suchte. Das
war dann besonders der Fall, wenn die Abgabestelle im Hause des
Lagerhalters war, und der frühere Kleinhändler oft noch die Ladeneinrichtung
zur Verfügung stellte. Auch den Einkauf besorgte der
Lagerhalter in der Regel, er war ja als früherer Kaufmann am besten
dazu geeignet. Der Lagerhalter bezog auch kein festes Gehalt, sondern
erhielt Prozente vom Umsatz. Er war also stark selbst interessiert; seine
Stellung ähnelte auch in dieser Beziehung seinem früheren Berufe, zumal
die Abgabe an Nichtmitglieder damals noch durch kein Genossenschaftsgesetz
verboten war. Wie groß die Selbständigkeit des Lagerhalters
war, sehen wir daraus, daß vielfach sein Geschäft auf seine
Nachkommen oder seine Frau überging. Dadurch wurde natürlich der
konsumgenossenschaftliche Charakter der Organisation untergraben,
was zu immer stärkeren Protesten, auch der bürgerlichen Mitglieder,
führte. Die Schaffung eines Genossenschaftsgesetzes im Jahre 1868
brachte eine Besserung auf diesem Gebiete, indem das Verantwortlichkeitsgefühl
der Vereinsvorstände durch dieses Gesetz gehoben wurde.
Die größere Verantwortung veranlaßte den Vorstand, zu größerer
Selbstbetätigung überzugehen. Aber auch jetzt war der Lagerhalter
noch an den Einkäufen beteiligt, doch wurde mehr und mehr die V e rteilung
der Güter zu seiner Hauptbeschäftigung. Dazu trug auch
bei, daß nun allmählich eine Verbindung zwischen den einzelnen
') Vgl. zu diesen historischen Ausführungen: Georg D ö h n e l, Zwanzig
Jahre Organisation der Lagerhalter und Lagerhalterinnen Deutschlands, her--ausg.
im Auftrag des Verbands. Leipzig 1912. S. 4 ff.