Full text : Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

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VII.  Das  Personal  der  Verteilungsstellen.
1.  Die  Verteilungsstellenleiter.
Die  Leiter  der  Filialen  im  organisierten  Konsum  bilden  das
Bindeglied  zwischen  der  Verwaltung  und  den  Entnehmern,  und  als
solche  haben  sie  ihre  besondere  Bedeutung.  Sie  sind  Vertrauensleute
der  Verwaltung,  von  deren  Aufrichtigkeit,  besonders  in.kleineren  Vereinen, ­
  oft  sehr  viel  abhängt.  Anfänglich  wurde  in  den  Konsumgenossenschaften ­
  die  Verteilung  abwechselnd  von  den  Mitgliedern  übernommen.
Natürlich  wurde  das  mit  dem  Wachsen  der  Mitgliederzahl  allmählich
unmöglich.  Man  stellte  dann  einen  besonderen  Lagerhalter  an.
Die  Stellung  des  Lagerhalters  in  Deutschland  war  in  der  ersten  Entwicklungsperiode ­
  eine  sehr  selbständige,  was  zum  Teil  wohl  daraus
zurückzuführen  ist,  daß  die  Konsumvereine  jener  ersten  Periode  meist
von  bürgerlichen  Elementen  gegründet  und  verwaltet  wurden.  Sie')
stellten  als  Lagerhalter  einen  Handwerker  oder  Krämer  ein,  der  die  von
früher  her  gewohnte  Selbständigkeit  möglichst  zu  behalten  suchte.  Das
war  dann  besonders  der  Fall,  wenn  die  Abgabestelle  im  Hause  des
Lagerhalters  war,  und  der  frühere  Kleinhändler  oft  noch  die  Ladeneinrichtung ­
  zur  Verfügung  stellte.  Auch  den  Einkauf  besorgte  der
Lagerhalter  in  der  Regel,  er  war  ja  als  früherer  Kaufmann  am  besten
dazu  geeignet.  Der  Lagerhalter  bezog  auch  kein  festes  Gehalt,  sondern
erhielt  Prozente  vom  Umsatz.  Er  war  also  stark  selbst  interessiert;  seine
Stellung  ähnelte  auch  in  dieser  Beziehung  seinem  früheren  Berufe,  zumal ­
  die  Abgabe  an  Nichtmitglieder  damals  noch  durch  kein  Genossenschaftsgesetz ­
  verboten  war.  Wie  groß  die  Selbständigkeit  des  Lagerhalters ­
  war,  sehen  wir  daraus,  daß  vielfach  sein  Geschäft  auf  seine
Nachkommen  oder  seine  Frau  überging.  Dadurch  wurde  natürlich  der
konsumgenossenschaftliche  Charakter  der  Organisation  untergraben,
was  zu  immer  stärkeren  Protesten,  auch  der  bürgerlichen  Mitglieder,
führte.  Die  Schaffung  eines  Genossenschaftsgesetzes  im  Jahre  1868
brachte  eine  Besserung  auf  diesem  Gebiete,  indem  das  Verantwortlichkeitsgefühl ­
  der  Vereinsvorstände  durch  dieses  Gesetz  gehoben  wurde.
Die  größere  Verantwortung  veranlaßte  den  Vorstand,  zu  größerer
Selbstbetätigung  überzugehen.  Aber  auch  jetzt  war  der  Lagerhalter
noch  an  den  Einkäufen  beteiligt,  doch  wurde  mehr  und  mehr  die  V  e  rteilung
  der  Güter  zu  seiner  Hauptbeschäftigung.  Dazu  trug  auch
bei,  daß  nun  allmählich  eine  Verbindung  zwischen  den  einzelnen
')  Vgl.  zu  diesen  historischen  Ausführungen:  Georg  D  ö  h  n  e  l,  Zwanzig
Jahre  Organisation  der  Lagerhalter  und  Lagerhalterinnen  Deutschlands,  her--ausg.
  im  Auftrag  des  Verbands.  Leipzig  1912.  S.  4  ff.
            
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