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schafter und kamen von nah und fern herbei, um ihre Einkäufe zu
machen, gleichgültig, ob die Preise hoch oder niedrig waren, die
Qualität gut oder weniger gut ausfiel: sie kauften, weil es ihre
Pflicht war!"°) kann eben nur auf die Rochdaler zutreffen; heute ist
es jedenfalls anders.
Es liegt gerade in der Absicht der Konsumvereine, die Konsumenten
anspruchsvoller zu machen, allerdings nicht nur anspruchsvoll
im eigenen Geschäft, sondern auch in den Geschäften anderer.
Anderseits aber ist die Konsumgenossenschaft eine Organisation,
deren Hauptzweck es ist, die Beschwerden überflüssig zu machen. Wir
haben schon früher beim Einkauf gesehen, daß es ein Grundprinzip
der Konsumvereine ist, nur einwandfreie Bedarfsgüter zu kaufen.
Dort haben wir auch die Maßnahmen der Konsumvereine zur Durchführung
dieses Grundsatzes kennen gelernt.
Es ließe sich eine ganze Reihe von typischen Fällen angeben,
wo die Konsumvereine die Praktiken vieler Erwerbsgeschäfte tn bezug
auf Fälschung, Täuschung usw. nicht mitmachen. Die Konsumvereine
vermischen keine gerösteten Lupinen mit Kaffeebohnen. Sie geben
nicht eine Qualität zu verschiedenen Preisen ab. Sie geben einem
Oelbehälter nicht die Aufschrift „Feinstes Tafelöl", wenn der Behälter
für ein minderwertiges Oel bestimmt ist und so fort.
Die Entgegennahme der Beschwerden erfolgt in den meisten
Vereinet vom Aufsichtsrat und Vorstand. Wo ein Mitgliederausschuß
besteht, ist dieser Beschwerdeinstanz. Nur bei wichtigen Angelegenheiten
sollen sich die Mitglieder an den Vorstand wenden. Die
Namen der Aufsichtsrats- bzw. Ausschußmitglieder sind in den Abgabestcllen
ausgehängt. Um die Beschwerdeführung zu erleichtern,
hat man dort auch sogenannte Beschwerdekästen anbringen
lassen, in denen die Beschwerden niedergelegt werden können. Aufsichtsrat
und Mitgliederausschuß haben nur die Beschwerden zu prüfen
und über das Ergebnis dem Vorstand zu berichten. Manches wird sich
allerdings gleich durch eine persönliche Rücksprache der Kontrollorgane
mit den Beschwerdeführern erledigen lassen. Qualitätsbeschwerden
und dgl. müssen dagegen dem Vorstand unterbreitet werden.
Der einfachste Weg für die Mitglieder, Beschwerde zu führen, ist,,
daß sie gelegentlich, wenn sie in der Abgabestclle ihre Bedarfsartikel
entnehmen, sich an den Lagerhalter wenden und diesem ihr Anliegen
unterbreiten.
s ) Holyoake, a. a. O. S. 29.