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i. Kap.: Begriff und Einteilung der Hausinduftrie
Rlärung in der „Arbeit zu Haufe“ohne welche nun einmal fowohl für den
gewöhnlichen Sprachgebrauch wie für den beobachtenden und denkenden
Nationalökonomen die Hausinduftrie fchwer vorftellbar ift.
Den Begriff „Arbeit im eignen Haufe“ haben wir dahin erweitert, da(z dar
unter auch Arbeit im Raume eines D r i 11 e n zu verftehen ift. Es
kommt nämlich nicht feiten vor, dafz Heimarbeiter, die felbft in ihrer Wohnung
— oft haben pe nur eine Schlafftelle — keinen geeigneten Raum für ihre Arbeit
finden, einen Platz mieten im Raume eines Dritten, wo |ie mit andern Heim
arbeitern zufammen arbeiten, aber unabhängig von ihnen, für fich und auf
eigne Rechnung. Es find dies die fogenannten Platz- oder Sitzgefellen, die
namentlich im Schneidergewerbe häufig find. Wo die Betriebsmittel in der
eignen Wohnung, fei es aus Mangel an Geld oder an Raum, fehlen, ftellt fich
ein neuer Grund für den Heimarbeiter ein, feine Arbeit in einen fremden Raum
zu verlegen. Er mietet fich einen Platz an einer Stickmafchine oder einem Web-
ftuhl und führt dort feine Arbeitsaufträge felbftändig aus, ohne mit den im
felben Raum befchäftigten Kollegen in eine Arbeitsgemeinfchaft einzutreten.
Andere wollen die mechanifche Triebkraft ausnutzen, die in einem fremden
Raume zur Verfügung fteht. Beifpiele dafür bieten die Solinger Mefferfchleiferei
und die Barmer Riemendreherei. — Diefe und ähnliche Fälle können wir mit
Recht unter dem Begriff „Arbeit im eignen Haufe“ fubfumieren. In all diefen
Fällen würde der Heimarbeiter die Arbeit im eignen Heim beibehalten, wenn
es ihm möglich oder von gleichem wirtfchaftlichen Nutzen wäre. Er fucht not
gedrungen einen fremden Arbeitsraum auf, ohne die Eigentümlichkeiten der
Hausarbeit, Selbftändigkeit, Ifolierung, abzuftre'fen.
Wir glauben, dafz die gegebene Definition der Hausinduftrie den Forderungen,
die man billigerweife an eine Definition ftellen kann, gerecht wird. Sic charak-
terifiert die Hausinduftrie zunächft als eine gewerbliche Tätigkeit.
Das wäre dann der Gattungsbegriff, den fie mit Handwerk und Induftrie ge-
meinfam hat. Der eigenartige Abfatz ihrer Produkte aber, der an zweiter Stelle
betont wird, fcheidet fie von ihrem einen Grenzgebiete, dem Handwerk, und
die daneben betonte „Tätigkeit zu Haufe“ fcheidet fie von ihrem andern Grenz
gebiet, der Fabrik.
Zu den vielerlei äufzern Merkmalen, die an der Hausinduftrie beobachtet
find, verhalten fich unfere beiden Wefensmomente wie die Urfache zur Wir
kung, wie das Allgemeine und Typifche zum Befondern und Zufälligen.
Es ift nichts Seltenes, dafz eine Definition, die eine wirtfchaftliche Erfchei-
nung feftzuhalten fucht, auf Einzelfälle angewendet, fich als
nicht ganz zutreffend erweift: hier ift fie zu eng, dort zu weit. So ift es erft.