Full text: Moratorien und andere Sonderregelungen des Zahlungsverkehrs im Auslande

ENGLAND 
Inhalt im einzelnen 
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Wenn das liquidierende Mitglied ein Broker (Makler) ist. 
3. Mitglieder, welche mit ihm Engagements laufen haben, sollten sich 
an die Official Assignees (Masseverwalter) wenden wegen der Namen und 
Adressen der [eventuellen] Kunden, für welche die Engagements laufen. 
4. Wenn der Kunde mit der Zahlung rückständig ist, so sollten alle für 
ihn laufenden Engagements durch Verkäufe oder Käufe im offenen Markte in 
Übereinstimmung mit den Official Assignees (Masseverwaltern) gemäß den An 
ordnungen des Oläubigerkomitees glattgestellt werden. 
Eine Eintragung des Stock (Fonds) oder der Aktien in das „Buch" (ge 
nieint ist vermutlich das Buch des Maklers) ohne eine endgültige Abmachung 
niit dem Kunden gilt nicht als Glattstellung. 
5. a) Wenn der Kunde nicht in seinen Zahlungen rückständig ist, so 
sollte das Mitglied sich sofort mit ihm in Verbindung setzen. Falls gewünscht, 
werden die Official Assignees (Masseverwalter) ein in Anwendung zu bringendes 
Briefformular zur Verfügung stellen. 
b) Ein Kunde, welcher nicht in seinen Zahlungen rückständig ist, muß 
seine Geschäfte zu dem Engagementskurs (NB. zu dem vereinbarten Kurs) 
glattstellen, oder, wenn es sich um reportierte Effekten handelt, zu dem letzten 
Liquidationskurs und Satz. 
c) Der Kunde kann seine Geschäfte direkt mit dem Mitgliede glattstellen 
oder einen Makler, Bankier oder andern Vermittler ernennen, um die Glatt 
stellung für ihn vorzunehmen, aber kein Mitglied ist gezwungen, von dem 
Kunden Instruktionen anzunehmen to „make down" (abwickeln). 
d) Wenn der Kunde Instruktionen zur Glattstellung gibt, so steht es dem 
Mitglied frei, sie zu befolgen; die Differenz zwischen dem ursprünglich ver- 
einbarten Kurs und dem Glattstellungskurs ist seitens des Kunden an das 
Mitglied oder seitens des Mitglieds an den Kunden, je nach Lage des Falles, 
zu zahlen. Eine Eintragung des Stock (Fonds) oder der Aktien in das „Buch“ 
ohne endgültige Abmachung mit dem Kunden gilt nicht als Glattstellung. 
e) Wenn der Kunde nach ordnungsmäßigem Avis bis 3 Uhr an dem 
^ a ge, welcher dem Schiebungstage vorangeht, [oder bis 11 Uhr an einem 
Sonnabend, wenn der Schiebungstag ein Montag ist,] keine Instruktionen gibt, 
so >st das Mitglied zu sofortiger Glattstellung berechtigt. 
6. Sobald ein Kunde seine Geschäfte persönlich glattgestellt oder das 
Mitglied sich einverstanden erklärt hat, to make down (abzuwickeln) mit einem 
neuen Makler, muß eine ergänzende Aufstellung den Official Assignees (Masse- 
ver waltern) eingereicht werden, welche nur die glattgestellten Transaktionen 
aufführt.
	        
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