Erfolgsregulierun gsp o sten.
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Im wesentlichen sind Erfolgsberichtigungsposten Gewinn-
rinnahmen und Verlustausgaben, die wirtschaftlich nicht dem
Bilanzjahre der Einnahme bzw. Ausgabe angehören, demnach
üüt jenem Bilanzjahre verrechnet werden müssen.
I. Transitorische Posten: Gewinneinnahmen und Verlust-
Ausgaben des abgelaufenen Bilanzjahres für Rechnung des
nächsten. Sie werden als Schulden und Forderungen des alten
Bilanzjahres in das neue übertragen.
a) Als Bilanzaktiva des abgelaufenen Bilanzjahres werden
Verlustausgaben zu Lasten des neuen Jahres verbucht. Beispiels
weise vom Unternehmer im voraus bezahlte Gebühren für Ver
sicherung, Steuerabgaben, Zinsen, Miete, Gehälter; das Disagio
bei der Emission von Wertpapieren usw.
b) Als Bilanzpassiva werden Gewinneinnahmen zugunsten
des neuen Bilanzjahres verbucht, z. B. im voraus empfangene
Mieten, Versicherungsprämien (Prämienüberträge der Versiche-
riingsgesellschaften), Zinsen (Hypothekenzinsen, Bd. I S. 230),
der Rückdiskont auf Wechselbestände (Bd. I S. 205), die Pro-
Aisionsvorträge der Hypothekenbanken (Bd. I S. 231), Über-
Mhrtsgelder der Schiffahrtsgesellschaften, im voraus empfangene
Abonnements u. ä.
II. Antizipationen: Gewinneinnahmen und Verlustausgaben
’ui neuen Bilanzjahre für Rechnung des abgelaufenen, die als
Schulden und Forderungen des neuen Jahres in der B. des alten
vorweggenommen werden.
a) Als Bilanzaktiva (positive Erfolgskorrekturen) werden
Gewinneinnahmen im neuen Bilanzjahre verrechnet, z. B. am
2- Januar fällig werdende Hypothekenzinsen (Bd. I S. 230, 234),
lni nachhinein zu zahlende Miete und Pachtzinsen, Geldzinsen 1 ),
die Effektenzinsen auf Effektenbestände (vgl. Beispiel S. 164).
b) Als Bilanzpassiva (negative Erfolgskorrekturen) werden
Verlustausgaben im neuen Jahre zu Lasten des vorhergehenden
Verrechnet, z. B. noch zu zahlende Kosten (Bd. I S. 245), Cour
age, Gratifikationen; im alten Jahre angemeldete, erst im
üeuen zu regelnde Schäden bei Versicherungsgesellschaften
M Vg!. Adler, Rückstellungs- und Ergänzungszinsen, Bank-Archiv,
VI. Bd.S. 88 ff.
Le itner, Buchhaltung und Bilanzkunde. II. 6. .u. 7. Aull.
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