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Erfolgsregulierun gsp o sten. 
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Im wesentlichen sind Erfolgsberichtigungsposten Gewinn- 
rinnahmen und Verlustausgaben, die wirtschaftlich nicht dem 
Bilanzjahre der Einnahme bzw. Ausgabe angehören, demnach 
üüt jenem Bilanzjahre verrechnet werden müssen. 
I. Transitorische Posten: Gewinneinnahmen und Verlust- 
Ausgaben des abgelaufenen Bilanzjahres für Rechnung des 
nächsten. Sie werden als Schulden und Forderungen des alten 
Bilanzjahres in das neue übertragen. 
a) Als Bilanzaktiva des abgelaufenen Bilanzjahres werden 
Verlustausgaben zu Lasten des neuen Jahres verbucht. Beispiels 
weise vom Unternehmer im voraus bezahlte Gebühren für Ver 
sicherung, Steuerabgaben, Zinsen, Miete, Gehälter; das Disagio 
bei der Emission von Wertpapieren usw. 
b) Als Bilanzpassiva werden Gewinneinnahmen zugunsten 
des neuen Bilanzjahres verbucht, z. B. im voraus empfangene 
Mieten, Versicherungsprämien (Prämienüberträge der Versiche- 
riingsgesellschaften), Zinsen (Hypothekenzinsen, Bd. I S. 230), 
der Rückdiskont auf Wechselbestände (Bd. I S. 205), die Pro- 
Aisionsvorträge der Hypothekenbanken (Bd. I S. 231), Über- 
Mhrtsgelder der Schiffahrtsgesellschaften, im voraus empfangene 
Abonnements u. ä. 
II. Antizipationen: Gewinneinnahmen und Verlustausgaben 
’ui neuen Bilanzjahre für Rechnung des abgelaufenen, die als 
Schulden und Forderungen des neuen Jahres in der B. des alten 
vorweggenommen werden. 
a) Als Bilanzaktiva (positive Erfolgskorrekturen) werden 
Gewinneinnahmen im neuen Bilanzjahre verrechnet, z. B. am 
2- Januar fällig werdende Hypothekenzinsen (Bd. I S. 230, 234), 
lni nachhinein zu zahlende Miete und Pachtzinsen, Geldzinsen 1 ), 
die Effektenzinsen auf Effektenbestände (vgl. Beispiel S. 164). 
b) Als Bilanzpassiva (negative Erfolgskorrekturen) werden 
Verlustausgaben im neuen Jahre zu Lasten des vorhergehenden 
Verrechnet, z. B. noch zu zahlende Kosten (Bd. I S. 245), Cour 
age, Gratifikationen; im alten Jahre angemeldete, erst im 
üeuen zu regelnde Schäden bei Versicherungsgesellschaften 
M Vg!. Adler, Rückstellungs- und Ergänzungszinsen, Bank-Archiv, 
VI. Bd.S. 88 ff. 
Le itner, Buchhaltung und Bilanzkunde. II. 6. .u. 7. Aull. 
II
	        
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