Der Grundbesitz esse kraft seines Monopols mit der
Industrie aus der selben Schüssel. Er nehme dem Ar-
beiter den kaum erworbenen Bissen Brot zur Hälfte
wieder weg, aber er könne allerdings diese Vorteile nicht
erhalten, wenn nicht in den natürlichen Lohnverhält-
nissen eine steigende Tendenz sei (S. 821):
„Millionen werden gewonnen, ohne daß ein Strohhalm
produziert würde: man teilt sich in den Ertrag
der Steuer, welche man von der Arbeit der
Sta d tb e w o h n e r (indirekt auch von derjenigen des Lan-
des) in Zukunft zu erheben gedenkt." (S. 331.)
Lange hat in seinem Buche verlangt, daß die Men-
schen sich ohne Unterschied des Besitzes als Glieder einer
großen Familie betrachten sollten, die durch die Bande
der Liebe, der wechselseitigen Förderung ihres Wohls
und durch geheiligte Pflichten mit einander verbunden
sind (S. 345). Er ist gegen die deutsche Genossenschaft-
bewegung und gegen das Unternehmertum zuweilen un-
gerecht gewesen. Es soll ihm aber unvergessen bleiben,
daß er der erste gewesen ist, der eine k o nst it ut i o-
nelle Form der Fabriken verlangt und diese sogar in
bemerkenswerter Voraussicht der Folgen einer Soziali-
sierung der republikanischen vorgezogen hat (S. 370-380).
Er hat am Schlusse seines Buches eine Reform des Erb-
rechts, die Parzellierung des Großgrundbesitzes und un-
ter Umständen, namentlich in den Städten wo die
Prioritätrente wuchere, die Aufhebung des privaten
Grundeigentums inbetracht genommen (Seite 382). Er
wollte aber das private Grundeigentum nur da be-
seitigen, wo es zu einem bloßem Mittel werde, Tri-
but von fremder Arbeit zu erheben. Ein Gesetz über
Enteignung des städtischen Grundbesitzes oder über Ent-
eignung der Grundstücke innerhalb eines bisher noch
nicht bebauten Gürtels um die Stadt, wollte er lieber
heute als morgen entstehen sehen (S. 4083). Sein Name
1 A