1' Produkttionskosten der Forstwirtschaft.
festen Kosten des Unternehmens zum Zwecke der Rentabilitätsrechnung
in Abzug gebracht werden.
Eine scharfe Trennung der laufenden Kosten von den festen Kosten
ist deswegen erforderlich, weil nur die laufenden Kosten unmittelbar mit
den laufenden Erträgen in Verbindung gebracht werden können. Die
Differenz der laufenden Erträge und der laufenden Kosten bildet den
Waldreinertrag. Die FJestsstelung der Rentabilität der
Wir tschaft hat in der Weise zu erfolgen, daß d er Waldrein-
ertrag zu den festen Kosten ins Verhältnis gesetzt
w i r d. Hierbei müssen für einen Teil der festen Kosten die Ab -
schr ei b ung en als laufende Kosten berücksichtigt werden. Beim Boden
und Holzvorrat sind normalerweise, d. h. wenn beide in ihrer vollen
Leistungsfähigkeit erhalten bleiben, Abschreibungen nicht erforderlich,
ebensowenig bei Wegeanlagen, wenn sie durch die laufenden Aus-
besserungen ständig in gleichem Zustande erhalten werden; wohl aber bei
Gebäuden, Geräten und Bodenverbesserungen. Die Höhe der Ab-
schreibungen richtet sich nach der mutmaßlichen Lebensdauer des
betreffenden Obiekts.
h