fullscreen: Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

V. Verbandswesen und Regelung der Concurrenz. 
Vor Eintritt in die Besprechung der in der UeberschB 
bezeichneten Einrichtungen auf den englischen Eisenbahi^®^’ 
sind einige allgemeine Bemerkungen über die Bedeutung 
Concuirenz im Eisenbahnverkehr vorauszuschicken. 
Da eine einmal vorhandene Eisenbahn, schon wegen 
damit veiknüpften öffentlichen Interessen, nicht wieder beseih» 
werden kann, sind zwischen Eisenbahnen die der Natur 
h^W^Wn Gonannm^:ämpk, näm^^init ^^r 
renz im Eisen- ^^S^er zu vernichten, nicht wohl möglich. Es kann Absi^ 
bahnverkehr, sein, die angegriffene Bahn zur Fusion mit der angreifenden 
nöthigen, abei solche, wie alle blos als Pressionsinittel, 
den Gegner zu einer Einigung zu bestimmen, aufgefnss^'^'| 
Concurrenzkämpfe führen lediglich zu vorübergehenden 
nach erreichtem Zweck wieder wegfallenden Erinässigung^’’' 
Dauernde Wiikungen entstehen nur, wenn die ConcuH^^ 
Selbstzweck ist und ohne Nebenabsicht die Gewinnung 
einzelnen Transporte im Auge hat. Für eine solche 
. . liegen die Verhältnisse im Eisenbahnverkehi J 
'I::::'" l^dWmn^n m.gmi8tig^ ak a^ amlern 
^^skemesw^rg mirAv^ren ^TbesdirÄn^ßi'^; 
ungiinsti, sind, /^ahl der Mitbewerber. Der Kaufmann wie der Fabi#' 
kann die Selbstkosten im einzelnen Fall ziemlich genaü 
rec men, schon desshalb weil der Einkaufpreis der wiede^^ 
verkaufenden Waare oder des zu verarbeitenden MateB^ ' 
den grössten Theil davon zu bilden pflegt. Er darf ’
	        
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