Full text : Die Fabriksparkasse

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mit  Erfolg,  ausdehnen  kann,  soll  der  Gegenstand  meiner
kurzen  Ausführungen  sein.
Bei  meiner  Firma  D.  Peters  &  Co.,  G.  m.  b.  H.  in
Elberfeld  und  Neviges,  besteht  eine  für  alle  Arbeiter  obligatorische ­
  Sparkasse.  Zur  Orientierung  schicke  ich  voraus, ­
  daß  die  Firma  in  ISTeviges  bei  Elberfeld  eine
mechanische  Weberei  in  halbwollenen  Herrenfutterstoifen
betreibt  und  rund  450  Arbeiter  beschäftigt,  je  zur  Hälfte
männlichen  und  weiblichen  Geschlechts.  Die  Firma  besteht ­
  in  ihrer  jetzigen  Form  80  Jahre,  ihre  Sparkasse
feierte  im  vergangenen  Jahre  ihr  fünfzigjähriges  Bestehen.
Diese  wurde  also  1862  als  Fabriksparkasse  gegründet
in  Anlehnung  an  eine  schon  ein  Jahr  lang  bestehende
Unterstützungskasse,  die  heutige  Krankenkasse,  deren
Vorstand  zugleich  Vorstand  der  Sparkasse  wurde.  Dieser
sogenannte  „Vorstand  der  vereinigten  Arbeiter“  unter  dem
Vorsitz  eines  Teilhabers  der  Firma  ohne  Stimmrecht,  oder
wie  er  seit  1884  heißt,  der  Ältestenrat,  heute  ein  Arbeiterausschuß ­
  im  Sinne  des  §  134h  der  Gewerbeordnung,
ist  seit  der  Gründung  der  Sparkasse  noch  heute  ihr
wichtigstes  Organ.  Ich  komme  auf  seine  Mitwirkung
noch  zurück.
Das  erste  Statut  weist  nichts  Bemerkenswertes  auf;
der  Zinsfuß  betrug  4  76%  oder  15  Pf.  pro  Taler  und  Jahr.
Nach  einem  dreijährigen  Bestehen  heißt  es  im  Protokollbuche
  des  Vorstandes:  „Die  Einrichtung  wurde  zwar  recht
lebhaft  benutzt,  aber  nur  von  Arbeitern,  die  auch  ohne  sie
anderwärts  gespart  hätten.  Erzieherisch  wirkte  sie  nur
wenig,  das  gute  Beispiel  Einzelner  vermehrte  die  Zahl  der
Sparer  nicht  in  der  für  das  Wohl  der  Arbeiter  wünschenswerten ­
  Weise,  und  nach  den  Erfahrungen  der  ersten  Jahre
waren  sich  Arbeitgeber  und  Arbeitervorstand  darin  einig,
daß  auf  die  Arbeiter  ein  Druck  ausgeübt  werden  müsse,
um  sie  zum  Sparen,  zur  Wirtschaftlichkeit  zu  erziehen.“
Damals  wurden  eingehende  Erhebungen  über  die
Möglichkeit  des  Sparens  gemacht;  man  kam  zu  dem  Ergebnisse, ­
  daß  die  Löhne  die  beabsichtigten  Maßregeln  für
ein  zwangsweises  Sparen  gestatteten,  und  die  Tatsachen
haben  dieser  Ansicht  Recht  gegeben  bis  auf  den  heutigen
Tag.  So  beschloß  man  denn  im  Jahre  18  6  5  den  sehr
mäßigen,  aber  den  damaligen  Löhnen  wohl  entsprechenden ­
  obligatorischen  Sparsatz  von  25  bis  50  Pf.  pro
Woche  einzuführen.  11  Jahre  war  dieser  Satz  in  Geltung,
            
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