fullscreen : Die Hansestädte und die Kontinentalsperre

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Inzwischen  war  die  Deklaration  der  englischen  Manufakturen
und  Kolonialwaren,  in  Hamburg  durch  den  Zollinspektor  Brsmond,
in  Bremen  und  Lübeck  durch  seine  Kollegen  Marchal  und  Caire,
zum  Abschluß  gebracht  worden.  Der  letztere  soll  sich  dabei  große
Unredlichkeiten  haben  zuschulden  kommen  lassen.  Auffällig  ist
jedenfalls  der  bedeutende  Unterschied  zwischen  dem  in  Lübeck  und
dem  in  Bremen  konfiszierten  Warenwerte:  über  2  Millionen  fr.
gegenüber  nur  360  000  sr.  Die  in  Hamburg  beschlagnahmten
Waren  wurden  auf  rund  17  Millionen  fr.  geschätzt,  wozu  noch
eine  Reihe  von  Artikeln  unbekannten  Wertes  traten.  Über  den
Umfang  der  Konfiskation  herrschte  immer  noch  nicht  völlige  Klarheit. ­
  Noch  war  die  Hauptfrage  zu  entscheiden,  ob  sie  sich  auch
auf  die  für  neutrale  Rechnung  gekauften,  also  neutrales  Eigentum
gewordenen  englischen  Waren  beziehe,  und  wenn  ja,  wie  man  dann
den  Handel  damit  verhindern  könne,  ob  ihre  Ausfuhr  zu  gestatten
sei.  Ferner  bestand  Unsicherheit  darüber,  ob  das  allgemeine  Einfuhrverbot ­
  sich  auch  auf  gewisse  Bamnwollwaren  erstrecke,  deren
Import  nach  Frankreich  und  dem  Großherzogtum  Berg  gestattet
war,  und  endlich  erhob  sich  die  Frage,  was  mit  dem  konfiszierten
Gut  überhaupt  geschehen  solle.  Die  Zollinspektoren  erbaten  über
diese  Punkte  Auskunft  vom  Ministerium  des  Innern  in  Paris,
erhielten  aber  keine  Antwort.  Doch  fanden  die  Fragen  allmählich
von  selbst  ihre  Lösung.
Zunächst  entschied  eine  im  Dezember  1806  in  Hamburg  zusammengetretene ­
  Kommission  zur  Ausführung  der  kaiserlichen
Dekrete  jene  Grundfrage  nach  dem  Schicksal  des  neutralen  Eigentunis ­
  englischer  Herkunft  in  dem  Sinne,  daß  auch  dieses  der
Beschlagnahme  verfallen  sein.  Es  ist  klar,  daß  diese  Maßnahme
den  Engländern  nicht  mehr  den  geringsten  Schaden  zufügen  konnte,
sondern  einfach  auf  einen'Raubzug  gegen  die  Taschen  der  deutschen
Kaufmannschaft  hinauslief.  Doch  das  war  nur  die  bezeichnende
Einleitung  in  die  Wirtschaftspolitik,  die  Napoleon  im  rechtsrheinischen ­
  Deutschland  befolgte.  Wirkungslos  verhallten  alle
Proteste  der  hanseatischen  Kaufmannschaft.  Eine  Audienz,  die  der
Kaiser  ani  14.  Dezember  1806  in  Posen  einer  Deputation  aus
den  drei  Städten  gewährte,  verlief  ohne  jedes  Ergebnis.  Er  hörte
die  freimütigen  Auseinandersetzungen  des  Bremer  Senators  Gröning
mit  Wohlwollen  und  einem  gewissen  Interesse  an,  erklärte  aber.
            
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