Full text : Die Arbeitsverhältnisse Zürcherischer Ladentöchter und Arbeiterinnen

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Aus  der  Stadt  zitieren  wir  noch  folgende  zwei  Stimmen:
Eine  Ladentochter,  die  morgens  von  5 3 /<t  Uhr  ohne  Pause  bis
nachmittags  2  Uhr  beschäftigt  ist  und  von  3 1 /i  Uhr  nachmittags  bis
8  und  9  Uhr,  Samstags  10  Uhr,  schreibt:  „Bei  dieser  Arbeitszeit,
die  schrecklich  lange  ist,  kann  man  unmöglich  noch  Kurse
besuchen,  ja  selbst  für  persönliche  Bedürfnisse  etwas  tun,  wie
z.  B.  Nähen  oder  Flicken  ist  direkt  unmöglich.  Besonders  dünkt
mich,  dass  morgens  5 3 /i  Uhr  kein  normaler  Geschäftsbeginn  sei.
Besonders  des  Winters  allein  in  solch  grossem  Lokal  ist  zu  viel
verlangt.  Die  Kundsame  ist  selbstredend  um  diese  Zeit  so  spärlich,
dass  es  kaum  rentiert,  Gas  zu  brennen.  Aber  diese  paar  Fabrikarbeiter ­
  müssen  eben  ihren  Znüni  haben.  Könnten  sie  das  wohl
nicht  abends  besorgen?  Mir  kommt  es  vor,  dass  man  diesen
Uebelstand  abschaffen  sollte.“
Eine  Ladentochter  aus  der  Stadt  mit  14-stündiger  Arbeitszeit
und  95  Fr.  Monatslohn  schreibt:  „Ich  muss  diese  Stelle  nun  verlassen, ­
  weil’s  für  mich  zu  streng  ist,  denn  ich  werde  nach  Ladenschluss ­
  noch  zu  allen  möglichen  häuslichen  Arbeiten  angehalten,
trotzdem  noch  extra  ein  Dienstmädchen  da  ist“.
Wir  glauben,  dass  die  oben  angeführten  Zahlen  eines
weiteren  Kommentars  nicht  bedürfen.  Die  Zahlen  sprachen
schon  sehr  deutlich,  und  diese  erwähnten  Ausführungen  der
Handelsgehilfinnen  machen  wahrlich  nicht  den  Eindruck  von
etwas  Gekünsteltem,  sondern  spiegeln  leider  reale  Tatsachen
wieder.
Wir  haben  bereits  in  der  Einleitung  hervorgehoben,  dass
z.  B.  die  Frage  nach  der  Stundenzahl  am  Samstag  sehr  angebracht
gewesen  wäre,  beim  Ladentöchterberuf  speziell  die  Frage  nach
Sonntagsarbeit.  Wir  lassen  hier  einige  Aeusserungen  wiedergeben ­
  als  Beweis,  dass  die  Befragten  selber  die  genannte  Lücke
empfunden  haben.
So  schreibt  eine  Verkäuferin  in  der  Stadt:  „Etwas  Unangenehmes ­
  ist  die  Milchabgabe  am  Sonntag  von  11  bis  12  Uhr“.
Eine  andere  Tochter  beschwert  sich  über  das  obligatorische
Arbeiten  an  den  Sonntagen  im  Dezember.
Aus  einem  Zigarrengeschäft  wird  bekannt:  „Jeden  zweiten
Sonntag  habe  ich  Dienst  von  IO 1 /*  Uhr  bis  3  Uhr,  wobei  ich
dann  in  jener  Woche  einen  freien  Nachmittag  erhalte“.
            
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