226 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS
der approximativen Bewertung sich ergeben würde. Durch die
Schätzung wird der Verkaufswert ermittelt, der als Belehnungswert
die Basis für das Darlehen bildet. Der Belehnungswert ist wieder
der Durchschnitt aus dem Substanzwert (Handelswert von Grund
und Boden und darauf errichteten Gebäuden) und dem Ertragswert
(das ist der zum landläufigen Zinsfuß kapitalisierte Reinertrag).
Die Gesuche um Bewilligung von Hypothekardarlehen sind in
der Regel mit den bezüglichen Grundbuchsauszügen, den Steuer-
und Ertragsnachweisen, dem Bau- und Lageplan und allfälligen
Schätzungsausweisen zu belegen. Die Zuzählung der Darlehens-
valuta erfolgt erst, nachdem der neue oder ergänzte Grundbuchs-
auszug und die mit der Grundbuchsklausel versehene Schuldurkunde
vorgelegt worden sind, und zwar entweder in barem (Bardarlehen)
oder in Pfandbriefen (Pfandbriefdarlehen). Nach der Rückzahlung
unterscheidet man das Zinsdarlehen, bei dem alljährlich nur die
Zinsen und am Verfalltag (nach drei bis zehn Jahren) das Kapital
auf einmal gezahlt werden, und das Amortisationsdarlehen; hier
erfolgt die Rückzahlung in Teilbeträgen, die gleichzeitig mit den
Zinsen halb- oder ganzjährig abgestattet werden, so daß in einer
gewissen Anzahl von Jahren Kapital samt Zinsen getilgt (amortisiert)
erscheinen; der Plan, in dem die jährlich fälligen Rückzahlungen.
(Annuitäten) berechnet sind, wird Tilgungs- oder Amortisations-
plan genannt. Außer den Zinsen hat der Hypothekarschuldner auch
einen Regiebeitrag zu entrichten, der bei Bardarlehen 1 bis 11/2 %,
bei Pfandbriefdarlehen gewöhnlich Jährlich 1/,% beträgt. Das Dar-
lehen ist entweder beidseitig kündbar (bei Österreichischen Spar-
kassen) oder einseitig kündbar, und zwar entweder vom Schuldner
(bei Pfandbriefdarlehen) "oder vom Gläubiger (bei Versicherungs-
anstalten). Zinsdarlehen werden auch zuweilen unkündbar bewilligt.
Die Kapitalien, die im Hypothekargeschäft ausgeliehen werden,
sind auf längere Zeit hinaus festgelegt und dürfen sohin nur aus
Passivgeschäften stammen, die gleichfalls auf langfristigem Kredit
beruhen; solche Passivgeschäfte sind das Pfandbrief- und das Spar-
kassegeschäft. Aus diesem Grunde wird das Hypothekargeschäft von
besonderen Hypothekenbanken, Bodenkreditanstalten und Sparkassen
betrieben; dann auch von Versicherungsanstalten, in Österreich von
den unter staatlicher Aufsicht stehenden kumulativen Waisenkassen,
in Deutschland von den Landschaftsvereinigungen der Grundbesitzer,
in Ungarn, von Bodenkreditgenossenschaften. Für den landwirtschaft-
lichen Kleinbetrieb bestehen Wirtschaftsgenossenschaften, die dem
kleinen Gyundbesitzer zu Darlehen mit mäßigem Zinsfuß verhelfen;
sind diese Genossenschaften auf dem lokalen Gemeindeverband und
auf der darin begründeten gegenseitigen Kenntnis der einzelnen
Mitglieder aufgebaut, so werden sie nach ihrem Gründer Raiffeisen-