G-) 3. Buch. Die Staatsausgaben.
ordentlichen Ausgaben diejenigen verstehen wollen, die vorherzusehen
sind, unter außerordentlichen diejenigen, die unvorhersehbar sind.
Daß die Bezeichnung der außerordentlichen Ausgaben auf diese
Kategorie nicht beschränkt werden kann — obwohl gewiß die un-
vorhersehbaren Ausgaben gleichfalls zu den außerordentlichen ge-
hören —, ergibt sich schon daraus, daß mehr weniger jedes Budget
außerordentliche Ausgaben enthält, daher gibt es außerordentliche
Ausgaben, die vorhersehbar sind. Mit Recht teilt Heckel‘) die
außerordentlichen Ausgaben in solche, die vorausgesehen und solche,
die unvorhergesehen sind und bemerkt, daß auch einmalige Aus-
gaben zu den ordentlichen gehören können. Wir können aber noch
eine dritte Kategorie der außerordentlichen Ausgaben aufstellen.
Wir können vom Standpunkte des Zweckes der Ausgaben ordent-
liche Ausgaben jene nennen, welche die jährliche regelmäßige
Staatstätigkeit in Anspruch nimmt, während außerordentliche Aus-
gaben jene sind, welche nicht jährlicher, vorübergehender Natur
sind. Nach dieser Unterscheidung bilden die ordentlichen Ausgaben
gewissermaßen das umlaufende Kapital, die außerordentlichen das
stehende Kapital. So gehören namentlich die Investitionen in die
Rubrik der außerordentlichen Ausgaben, auch wenn sie jährlich
vorkommen. So kann z. B. ein Flottenprogramm, ein Bauprogramm,
ein Verkehrsprogramm auf 25 Jahre verteilt werden; die Beträge
gehören also zu den außerordentlichen Ausgaben, obwohl sie jähr-
lich vorkommen und auch voraussehbar sind. Den letzteren zwei
Momenten entsprechend würden sie aber nach obiger Auffassung
nicht zu den außerordentlichen Ausgaben gehören. Die außer-
ordentlichen Ausgaben lassen sich also auf drei Kategorien ver-
teilen: 1. außerordentliche Ausgaben sind jene, welche nicht vor-
hersehbar sind, also im Budget überhaupt nicht vorkommen, wie
Elementarschäden, Kriege; 2. außerordentliche Ausgaben sind jene,
welche nicht der regelmäßigen Funktion des Staates dienen und
daher nicht alljährlich im Budget vorkommen; 3. außerordentliche
Ausgaben sind endlich jene, deren Nutzen nicht mit einem Jahre
verschwindet, sondern wo die Jahresfunktion eigentlich nur die ein-
Jährige Frucht vertritt. Die Unterscheidung beruht also im wesent-
lichen auf einer technischen Differenz, wie dies auch Cohn her-
vorhebt; der Ausdruck „außerordentlich“ will nicht immer die
Ungewöhnlichkeit der Erscheinung bedeuten. Hieran erinnert auch
Schäffle, der übrigens sechs Fälle der Außerordentlichkeit auf-
zählt °). Die Schwierigkeit ist wohl auch dadurch zu umgehen, daß
') Das Budget. Leipzig 1898. S. 42 £f. | .
?) Gesammelte Aufsätze: Zur Theorie der Deckung des Staatsbedarfes.
JM. Bd. S. 249.
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