Full text : Bankpolitik

14  4.  Das  Verhältnis  zwischen  Passir-  und  Ktivgeschöftcn.
an.  Zu  verschiedenen  Zeiten  wurde  die  Sortierung  vertreten,  daß  die
Banken  im  Interesse  erhöhter  Sicherheit  ihr  Eigenkapital  außerhalb
des  sonstigen  Betätigungskreises  anlegen  sollten,  vornehmlich  in  Kenten,- ­
  zugunsten  dieser  Ansicht  wurde  die  Unabhängigkeit  von  Katastrophen ­
  geltend  gemacht,  die  das  sonstige  Kreditgeschäft  treffen  könnten,
ferner  die  Möglichkeit,  bei  Bedarf  aus  einer  weniger  empfindlichen
Sphäre  des  Wirtschaftslebens  Mittel  heranzuziehen.  Wenn  das  Ligenkapital ­
  gleichfalls  in  Krediten  angelegt  ist,  dann  kann  die  Bank  sich  bei
Abhebungen  von  Einlagen  nur  durch  Kündigung  der  Kredite  Mittel  beschaffen, ­
  ist  es  aber  in  Effekten  investiert,  dann  kann  durch  verkauf
derselben  Hilfe  geschaffen  werden.  Indessen  würden  diese  Argumente
nur  für  Effektenanlage  überhaupt,  nicht  gerade  für  die  Anlage  des
Eigenkapitals  in  Effekten  sprechen.  —
Wo  die  Bankleistungen  nicht  verbilligt  wurden  oder  der  Ausgabenkoeffizient ­
  nicht  gestiegen  ist,  dort  fließt  den  Aktien  infolge  des  sich
erweiternden  Geschäfts  ein  immer  größerer  Nutzen  zu,-  die  Aktien  solcher
Institute,  bei  denen  das  Kapital  zur  Verlustdeckung  nicht  herangezogen ­
  zu  werden  braucht  —  wie  bei  den  meisten  Lebensversicherungen,
einem  Teil  der  Hypothekenbanken,  den  englischen  und  französischen
Kreditinstituten  —  gelten  als  Zinspapiere  mit  steigendem  Ertrag  und
notieren  zu  einem  Kurs,  der  in  nicht  seltenen  Süllen  geringeres  Erträgnis ­
  abwirft  als  die  Staatsrenten.  Bei  den  mitteleuropäischen
Kreditbanken  ist  die  gleichmäßige  Dividende  nicht  überall  gesichert  und
kann  die  Verlustdeckungsaufgabe  in  Erscheinung  treten.  Bei  den  Notenbanken ­
  haben  in  den  meisten  Neichen  die  wachsenden  Ansprüche  der
Staaten  die  Wirkung,  die  sonst  zunehmende  Geschäftsausdehnung  auf
gleichbleibendes  Kapital  ausüben  müßte,  zum  großen  Teil  ausgeglichen. ­

4.  Vas  Verhältnis  zwischen  Passiv-  und  Aktivgeschäften.
Infolge  des  immer  stärkeren  Zurücktretens  des  Eigenkapitals  sind
für  alle  Bankorganisationen  die  „ftemden  Gelder"  von  entscheidender
Bedeutung,-  sie  bilden  in  der  Hauptsache  das  „Passivgeschäft",  die
Anlagen  das  „Aktivgeschäft".
In  der  Doktrin  wird  fast  ausnahmslos  die  These  aufgestellt,  es
sei  das  Leitprinzip  der  Bankverwaltung,  daß  die  Aktivgeschäfte  den
Passivgeschästen  entsprechen  müssen,'  mit  dieser  an  sich  richtigen  Behauptung ­
  ist  aber  nichts  dem  Bankwesen  Eigentümliches  ausgesagt:
denn  ;edem  Unternehmen  müssen  zur  Zeit,  wo  seine  Verpflichtungen
            
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