14 4. Das Verhältnis zwischen Passir- und Ktivgeschöftcn.
an. Zu verschiedenen Zeiten wurde die Sortierung vertreten, daß die
Banken im Interesse erhöhter Sicherheit ihr Eigenkapital außerhalb
des sonstigen Betätigungskreises anlegen sollten, vornehmlich in Kenten,-
zugunsten dieser Ansicht wurde die Unabhängigkeit von Katastrophen
geltend gemacht, die das sonstige Kreditgeschäft treffen könnten,
ferner die Möglichkeit, bei Bedarf aus einer weniger empfindlichen
Sphäre des Wirtschaftslebens Mittel heranzuziehen. Wenn das Ligenkapital
gleichfalls in Krediten angelegt ist, dann kann die Bank sich bei
Abhebungen von Einlagen nur durch Kündigung der Kredite Mittel beschaffen,
ist es aber in Effekten investiert, dann kann durch verkauf
derselben Hilfe geschaffen werden. Indessen würden diese Argumente
nur für Effektenanlage überhaupt, nicht gerade für die Anlage des
Eigenkapitals in Effekten sprechen. —
Wo die Bankleistungen nicht verbilligt wurden oder der Ausgabenkoeffizient
nicht gestiegen ist, dort fließt den Aktien infolge des sich
erweiternden Geschäfts ein immer größerer Nutzen zu,- die Aktien solcher
Institute, bei denen das Kapital zur Verlustdeckung nicht herangezogen
zu werden braucht — wie bei den meisten Lebensversicherungen,
einem Teil der Hypothekenbanken, den englischen und französischen
Kreditinstituten — gelten als Zinspapiere mit steigendem Ertrag und
notieren zu einem Kurs, der in nicht seltenen Süllen geringeres Erträgnis
abwirft als die Staatsrenten. Bei den mitteleuropäischen
Kreditbanken ist die gleichmäßige Dividende nicht überall gesichert und
kann die Verlustdeckungsaufgabe in Erscheinung treten. Bei den Notenbanken
haben in den meisten Neichen die wachsenden Ansprüche der
Staaten die Wirkung, die sonst zunehmende Geschäftsausdehnung auf
gleichbleibendes Kapital ausüben müßte, zum großen Teil ausgeglichen.
4. Vas Verhältnis zwischen Passiv- und Aktivgeschäften.
Infolge des immer stärkeren Zurücktretens des Eigenkapitals sind
für alle Bankorganisationen die „ftemden Gelder" von entscheidender
Bedeutung,- sie bilden in der Hauptsache das „Passivgeschäft", die
Anlagen das „Aktivgeschäft".
In der Doktrin wird fast ausnahmslos die These aufgestellt, es
sei das Leitprinzip der Bankverwaltung, daß die Aktivgeschäfte den
Passivgeschästen entsprechen müssen,' mit dieser an sich richtigen Behauptung
ist aber nichts dem Bankwesen Eigentümliches ausgesagt:
denn ;edem Unternehmen müssen zur Zeit, wo seine Verpflichtungen