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Erster Teil: Geschichte.
andere um so viel mehr englisches Geld nach Holland ziehen, als
jener Unterschied ausmache, und es stehe mithin notwendig die
Handelsbilanz um so viel mehr gegen England und mache es nötig,
daß zur Herstellung der Bilanz mehr Gold und Silber nach Holland
ausgeführt werde.
Diese Argumente waren teils richtig und teils sophistisch.
Richtig waren sie, sofern behauptet wurde, daß die Ausfuhr des
Goldes und Silbers durch den Handel dem Lande oft vorteilhaft
werde. Auch darin waren sie richtig, daß behauptet wurde, es
könne kein Verbot ihre Ausfuhr verhüten, wenn Privatleute in dieser
Ausfuhr einen Vorteil fänden. Sophistisch aber waren sie in der
Annahme, daß die Erhaltung oder Vermehrung jener Metalle die
Aufmerksamkeit der Regierung mehr verdiene, als die Erhaltung
oder Vermehrung jeder andern nützlichen Ware, die bei der Frei
heit des Handels ohne jede solche Aufmerksamkeit von selbst in
der nötigen Menge vorhanden sein wird...
Doch gerade so, wie sie waren, überzeugten diese Argumente
die Leute, an die sie gerichtet waren. Sie waren von Kaufleuten
an Parlamente und Staatsräte der Fürsten, an den hohen und an
den Landadel gerichtet, d. h. von solchen, die dafür galten, daß sie
den Handel verstehen, an solche, die sich bewußt waren, daß sie
nichts von der Sache verständen. Daß der auswärtige Handel das
Land bereichere, zeigte die Erfahrung dem hohen und dem Landadel
ebensogut als den Kaufleuten, aber wie und in welcher Weise dies
geschähe, das wußte keiner von ihnen recht. Die Kaufleute wußten
vortrefflich, auf welche Weise er sie selbst bereicherte; es war ihr
Geschäft, das zu wissen; aber zu wissen, auf welche Art er das
Land bereicherte, das gehörte nicht zu ihrem Geschäfte. Ihre Ge
danken richteten sich darauf nur dann, wenn sie sich an das Land
um eine Veränderung in den den auswärtigen Handel betreffenden
Gesetzen zu wenden Veranlassung hatten. Dann wurde es nötig,
etwas über die wohltätigen Wirkungen des auswärtigen Handels
und die Art, wie diese Wirkungen durch die bestehenden Gesetze *
gehemmt würden, zu sagen. Den Richtern, die in der Sache zu
entscheiden hatten, schien es sehr einleuchtend, wenn man ihnen
sagte, daß der auswärtige Handel Geld ins Land bringe, die in
Frage stehenden Gesetze aber ihn daran verhinderten, so viel hin- i»
einzubringen, als er wohl bringen könnte. Jene Argumente hatten
daher auch den gewünschten Erfolg. In Frankreich und England
wurde das Verbot der Gold- und Silberausfuhr auf die Landes
münzen beschränkt, ausländische Münzen aber und Barren frei
gegeben. In Holland und einigen anderen Orten wurde diese Frei
heit sogar auf die Landesmünze ausgedehnt. So wurde die Auf
merksamkeit der Regierung von der Verhütung der Gold- und
Silberausfuhr abgezogen, um nun über die Handelsbilanz, als die