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Ungarn 1867
Ttrafmaßnahn:en
der Londoner
u. Amsterdamer
Börse
wurde. Unmittelbar nach dem Nikolsburger
Frieden hatte die Dynastie mit den Magyaren
Verhandlungen angeknüpft und ihnen selbständige
staatliche Stellung eingeräumt; in den
.Gesetzesartikeln von 1867 repudiierten nun die
Magyaren ausdrücklich die unter dem absolutistischen
Regime aufgenommene Staatsschuld
und erklärten sich nur bereit, zur Verzinsung
einen Jahresbeitrag von 29,188 Millionen
Gulden zu leisten; dadurch wurde die ganze
Last der riesigen Staatsschuld — die damals
in mehr als hundert gesonderten Anleihen notiert
war — auf Oesterreich gewälzt, und um diese
unerträgliche Bürde zu erleichtern, wurde auf
Anregung des Parlaments die hohe Couponsteuer
auferlegt, wodurch die „konsolidierte gemeinsame
Rente" de facto von 5 auf 4,2%
herabgedrückt wurde; dieser Zustand bestand bis
zur Böhm-Bawerlschen Konversion von 1903
für die ganze Rente fort und besteht noch heute
für den sogenannten „ungarischen Block" im
Betrage von 1400 Millionen Kronen.
Die Wirkungen der achtundsechziger
Couponsteuer, die wegen ihrer Höhe nicht mit
Unrecht als Zwangskonversion angesehen wurde,
waren ganz eigentümliche. Zwar konnte das
Defizit, das zu Ende 1868 52 Millionen fl.
betrug, nicht beseitigt, aber doch um 21% Millionen
Gulden gekürzt werden — ohne daß der
inländische Rentenbesitz einen reellen Schaden
erlitt; denn diese Aufbesserung des Budgets
wurde von der Börse mit einem starken
Steigen der Kurse beantwortet, so daß demjenigen,
der die Couponsteuer nicht tragen wollte,
Gelegenheit gegeben war, sich ohne Nachteil der
Rente zu entledigen. Damit war im wesentlichen
derselbe Effekt erzielt, als wenn der Staat
freie Konversion angeboten hätte. Dem Ausland
gegenüber gestaltete sich freilich die Sache anders:
die Londoner Stock Exchange wie die
Amsterdamer Börse strichen die österreichische
Rente aus dem Kursblatt; indessen
hatte dieser Akt der Selbsthilfe des fremden