Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Badische  Anilin-  und  Soda-Fabrik,  Ludwigshafen  a.  Rh.  23*

lienunterstützung,  bemessen  nach  dem  dem  Arbeiter  zukommenden  Krankengeld,  im
Höchstbetrag  von  2  M.  pro  Tag  vergütet.
FAHRTVERGÜTUNG.  Arbeitern,  welche  nicht  in  Ludwigshafen  wohnen  und  die
Bahn  benutzen  müssen,  gewährt  die  Fabrik  eine  Fahrtvergütung  für  Hin-  und  Rückfahrt ­
  bis  zum  Höchstbetrag  von  1  M.  pro  Woche.  Diese  Kosten  belaufen  sich  auf  etwa
120  000  M.  pro  Jahr.
FABRIKSPARKASSE.  Zur  Förderung  des  Sparsinns  und  um  den  Fabrikangehörigen ­
  Gelegenheit  zu  geben,  ihre  aus  dem  Verdienste  in  der  Fabrik  herrührenden  Ersparnisse ­
  möglichst  bequem  und  nutzbringend  anzulegen,  errichtete  die  Fabrik  die  Fabriksparkasse. ­

Der  Mindestbetrag  einer  Einlage  ist  auf  1  M.,  der  Höchstbetrag  auf  100  M.  pro  Monat
und  1000  M.  pro  Jahr,  der  Höchstbetrag  eines  Sparguthabens  auf  5000  M.  festgesetzt.
Die  Verzinsung  erfolgt  bis  zu  3000  M.  mit  5%,  von  3—5000  M.  mit  4%  für  das  Jahr.
Die  Verwaltung  geschieht  auf  Rechnung  der  Fabrik,  die  auch  für  die  Sicherheit  der
Einlagen  haftet.  Die  Zahl  der  Einleger  beträgt  zurzeit  3000,  das  Gesamtsparguthaben
2  653  000  M.
SPEISEANSTALT.  Für  Arbeiter,  welche  in  der  Mittagspause  wegen  zu  großer  Entfernung ­
  ihr  Heim  nicht  aufsuchen  können,  und  für  ledige  Arbeiter  hat  die  Fabrik  i  m  Jehre
1883  eine  Speiseanstalt  mit  Küche  errichtet,  welche  gegen  die  mäßige  Vergütung  von
20  Pfg.  ein  gesundes  und  nahrhaftes  Mittagessen,  bestehend  aus  y 3  Pfund  Ochsen-  oder
Schweinefleisch  und  1  1  Suppe  oder  Gemüse  liefert.  Außerdem  werden  Kaffee,  das  halbe
Liter  ohne  Milch  und  Zucker  zu  2  Pfg.,  gekochte  Milch,  das  halbe  Liter  zu  10  Pfg.  und  Würste
zu  10  Pfg.  pro  Stück  abgegeben.  Abgabe  geistiger  Getränke  findet  nicht  statt.  Da  sich  für
die  Fabrik  die  Portion  Essen  auf  ca.  40  Pfg.  stellt,  so  erfordert  der  Betrieb  bei  einer  Abgabe ­
  von  ca.  7  800  Portionen  Essen  pro  Tag  einen  erheblichen  Zuschuß.  Der  Speisesaal
bietet  ca.  600  Personen  Platz.
Außerhalb  der  Fabrik  gibt  eine  zweite  Speisehalle  den  Arbeitern,  welchen  das  Essen
von  ihren  Frauen  oder  Kindern  gebracht  wird,  die  Möglichkeit,  mit  ihren  Angehörigen  die
Mahlzeit  einzunehmen.
In  weitgehender  Weise  ist  die
Fürsorge  für  Invalide  und  Hinterbliebene  von  Arbeitern  und  Angestellten
ausgebildet.  Die  Fabrik  hat  im  Jahre  1878  einen
ARBEITERUNTERSTÜTZUNGSFONDS  geschaffen,  welcher  infolge  jährlicher  größerer
Zuwendungen  durch  die  Fabrik  auf  2  700  000  M.  angewachsen  ist  und  von  der  Fabrik  mit
4%  verzinst  wird.  Nach  Schaffung  der  unten  erwähnten  Einrichtungen  im  Jahre  1908  verbleibt ­
  diesem  Fonds  für  die  Zukunft  die  Weiterzahlung  der  bis  Ende  1907  angefallenen
Invalidenrenten,  sowie  der  seitherigen  und  zukünftigen  Unterstützungen  der  Witwen  und
Waisen.  Diese  Leistungen  sind  freiwillige  und  widerrufliche.  Zurzeit  werden  95  Invalide,
301  Witwen,  14  Doppelwaisen  aus  dem  Fonds  mit  Zuwendungen  im  Gesamtbeträge  von
jährlich  ca.  85  000  M  von  10  M.  bis  zu  100  M.  pro  Monat  unterstützt.
ARBEITER-PENSIONS-STIFTUNG.  Um  den  Arbeitern  einen  rechtlichen  Anspruch
auf  Pension  zu  gewähren,  hat  die  Fabrik  vom  1.  Januar  1908  ab  eine  Arbeiter-Pensions-Stiftung
  geschaffen.  Dieselbe  hat  den  Zweck,  den  Arbeitern  bei  eintretender  Erwerbsunfähigkeit ­
  eine  Rente  zu  sichern.
Anspruch  auf  Rente  aus  dieser  Stiftung  erlangt  jeder  Arbeiter,  der  nach  erreichter
Volljährigkeit  5  Jahre  ununterbrochen  (Militärdienst  und  Krankheit  gelten  nicht  als  Unterbrechung) ­
  in  der  Badischen  Anilin-  und  Soda-Fabrik  beschäftigt  war  und  während  seines
            
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