Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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Knape  &  Würk,  Schokoladenfabrik,
Leipzig.
Gegründet  1.  August  1883  von  dem  Kaufmann  Karl  Knape  (gestorben  18.  Juli  1895)
und  dem  Kaufmann  Paul  Würk  (gestorben  7.  März  1894).
Nach  dem  Ableben  des  Mitbegründers  Paul  Würk  trat  der  Kaufmann  Max  Pantel
als  Teilhaber  ein  und  führte  das  Geschäft  nach  Ableben  des  Mitbegründers  Karl  Knape  für
alleinige  Rechnung  bis  15.  Februar  1900.
Am  15.  Februar  1900  trat  der  Kaufmann  Emil  Andreas  als  Gesellschafter  ein,  und
von  diesem  Zeitpunkt  ab  verblieb  Herr  Max  Pantel  als  stiller  Teilhaber  bis  zum  Tage  seines
Austrittes  am  31.  Dezember  1909.
Zwischen  den  Geschäftsinhabern  und  den  Angestellten  des  Hauses  Knape  &  Würk
bestand  zu  allen  Zeiten  bis  auf  den  heutigen  Tag  ein  gutes  Einvernehmen.
Um  dieses  gute  Einvernehmen  zu  befestigen,  zu  fördern  und  zu  erhalten,  wurden  folgende
Stiftungen  errichtet:
SOMMERURLAUB.  Seit  dem  Jahre  1901  erhalten  alle  kaufmännischen  Angestellten,
welche  am  1.  Juli  des  laufenden  Jahres  mindestens  ein  Jahr  im  Hause  Knape  &  Würk
tätig  sind,  eine  Woche  Sommerurlaub  bei  voller  Gehaltszahlung.
Seit  dem  Jahre  1905  erhalten  alle  Fabrikangestellten,  welche  am  1.  Juli  des  laufenden
Jahres  mindestens  3  Jahre  im  Hause  Knape  &  Würk  tätig  sind,  Sommerurlaub  bei  voller
Lohnzahlung  laut  folgender  Aufstellung:
Nach  einer  Tätigkeit  von  3  Jahren  3  Tage  Urlaub
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5  M  5  M  M
6  und  mehr  Jahren  6  Tage  Urlaub.
Zur  Erinnerung  an  das  25  jährige  Bestehen  des  Hauses  Knape  &  Würk  errichtete  der
damalige  Mitinhaber,  jetzige  Alleininhaber  Emil  Andreas,  aus  seinen  eigenen,  persönlichen
Mitteln  zwei  Stiftungen,  welche  den  Namen  tragen:
ANDREAS-STIFTUNG  1  in  Höhe  von  10  000  M.,
ANDREAS-STIFTUNG  2  in  Höhe  von  5000  M.
Beide  Stiftungen  sind  nur  für  wohltätige  Zwecke  bestimmt,  dieselben  dürfen  niemals  an  den
Errichter  derselben  oder  an  dessen  Rechtsnachfolger  zurückfallen.
Die  Zinsen  der  Andreas-Stiftung  1  sollen  Verwendung  finden,  um  arbeitsunfähigen,
altersschwachen  oder  im  Betriebe  Knape  &  Würk  verunglückten  Mitarbeitern  und  Mitarbeiterinnen ­
  eine  Beihilfe  zum  Lebensunterhalt  zu  gewähren.
Die  Erträgnisse  der  Andreas-Stiftung  2  sollen  Verwendung  finden  zu  Sommerfesten,
welche  abgehalten  werden  zum  Andenken  an  den  25jährigen  Gründungstag  des  Hauses
Knape  &  Würk,  als  den  1.  August  1908.
Die  bisher  in  den  Jahren  1908,  1909,  1911,  1912  abgehaltenen  Sommerfeste  haben
den  gedachten  Zweck  voll  und  ganz  erfüllt;  denn  dieselben  sind  im  wahren  Sinne  des  Wortes
Familienfeste  geworden.
Im  Hinblick  auf  den  schönen  Verlauf  der  bisher  abgehaltenen  Sommerfeste  wurde  am
1.  Juli  1912  eine  neue  Stiftung  errichtet  unter  dem  Namen  „Treue  um  Treue“.  Laut  dieser
Stiftung  erhält  jeder  Angestellte  nach  5  jähriger  Tätigkeit,  vom  1.  Juli  1912  ab  gerechnet,  ein
GESCHENK  von  50  M.
Nicht  unerwähnt  wollen  wir  lassen,  daß  alle  Stiftungen  vollkommen  freiwillig  ohne
jede  Anregung  aus  den  Kreisen  der  Empfangsberechtigten  erfolgten.
            
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