Carl Zeiß, Jena,
Optische und mechanische Werke.
Die Firma hat in dem vergangenen Vierteljahrhundert der Regierung Seiner Majestät
des Kaisers Wilhelm II. eine mächtige Entwicklung genommen und ihr Personal von
300 im Jahre 1888 in ununterbrochenem Wachstum auf 5000 im Jahre 1913 erhöhen
können.
Die wirtschaftliche und soziale Lage der Beamten- und Arbeiterschaft hat sie in
diesem Zeitraum weniger durch Wohlfahrtseinrichtungen als vielmehr durch Ausgestaltung
des Dienst- und Arbeitsvertrages, durch Einräumung von Rechtsansprüchen zu
verbessern gesucht. Als der Begründer der Firma, der Universitätsmechanikus Carl Zeiß,
gegen Ende des Jahres 1888 starb, waren durch sein und Prof. Abbes Zusammenwirken
die Grundlagen bereits gelegt, auf denen an Stelle des früheren Kleinbetriebes ein moderner
Großbetrieb erstehen konnte. Für diesen Großbetrieb nun solche Formen des Arbeitsrechtes
zu finden, die den Menschen im Arbeiter respektieren und seine wirtschaftliche
Existenz möglichst sichern, hat Prof. Abbe als seine besondere Lebensaufgabe angesehen.
Im Statut der Carl-Zeiß-Stiftung hat er in den 90er Jahren die Grundsätze festgelegt,
die für den Arbeitsvertrag der Geschäftsangehörigen maßgebend sein sollen.
Prof. Abbes sozialpolitisches Ziel war: im Volks- und Staatsinteresse die Wiedererneuerung
eines gesunden Mittelstandes auf dem Boden der organisierten Wirtschaftstätigkeit
der Großindustrie zu bewirken, dessen Glieder Vollbürger sein können. Sein
Weg war: Hebung der Rechtslage der im Großbetrieb tätigen Personen nach der persönlichen
und wirtschaftlichen Seite hin. Keine Geschenke und Wohltaten, sondern Rechte.
Als allgemeine Richtlinien stellte er im Statut folgende Sätze auf: Bei Anstellung
der Beamten, Geschäftsgehilfen und Arbeiter muß jederzeit ohne Ansehen der Abstammung,
des Bekenntnisses und der Parteistellung verfahren werden. Leistung und Fähig-