Full text: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Tabelle i. 
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Tabelle i. 
Allgemeine Ausgaben des Deutschen Reiches 1911 für soziale (Arbeiter-) 
Fürsorge. 
(Weggelassen sind die Ausgaben für Herabminderung der Säuglingssterblichkeit, Be 
kämpfung der Tuberkulose, für Gewerbe- und Industrieausstellungen, Gewerbeaufsicht, 
Unterstützung der Herausgabe von Fachblättern usw.) 
Ordentlicher Reichshaushaltsetat für 1911: 
IV., Kap. 3, Tit. 11: Beitrag für das Internationale Institut für Sozial 
bibliographie 15 000 M. 
,, 3, ,, 21: Beitrag für den Verband der gemeinnützigen Rechts 
auskunftsstellen 1 000 ,, 
,, 7a, ,, 15a: Beitrag für die Zentralstelle für Volkswohlfahrt . 10 000 ,, 
,, 7a, „ 16: Beitrag auf Grund des Invalidengesetzes 53 650 000 ,, 
,, 7 a, ,, 20: Unterhaltung der ständigen Ausstellung für Arbeiter 
wohlfahrt 40 000 ,, 
,, 7a,,, 21: Zuschuß zu der Int. Vereinigung für gesetzlichen 
Arbeiterschutz (zur Unterhaltung des Int. Arb.-Amts) 8 000 ,, 
,, 7a, ,, 24: Beitrag zum Verband deutscher Arbeitsnachweise . 30000 ,, 
,, 13a, ,, 1—11: Reichsversicherungsamt 2596415 ,, 
Außerdem: 
IV., Kap. 7: Der Anteil der Abteilung II (Sozialpolitische Abteilung) an 
den Verwaltungskosten des Reichsamts des Innern, welche 
für 1911 mit 1 915 105 M. angesetzt sind, wird von Sonnen 
berg*) auf ein Fünftel geschätzt. Hiernach ca 383 025 ,, 
,, 10: Der Anteil der „Abteilung für Arbeiterstatistik“ innerhalb des 
Reichsstatistischen Amts, nach derselben Annahme für 1911 
ein Fünftel von 2 225 217 M 445 043 ,, 
Post: Die auf die Reichspostverwaltung entfallenden Beträge für Beihilfe 
zur Durchführung der Reichsversicherungsgesetze, sowie die vom 
Reiche zurückerstatteten Beträge für aus dieser Maßnahme ent 
stehende Zinsverluste sind aus dem Etat nicht zu ersehen. Voraus 
sichtlich sind diese Posten im Ausgabeetat des Reichsversicherungs 
amts, der oben voll berücksichtigt ist, mit enthalten. 
1911: 57 178 483 M. 
Einzelstaaten: Aus den Staatshaushaltsetats der Einzelstaaten sind die Beträge für 
die durch die Ausführung der Reichsversicherungsgesetze usw. entstehenden Ver 
waltungskosten usw. nicht klar zu ersehen. 
*) Sonnenberg, Deutschlands sozialpolitische Einrichtungen, Berlin 1912.
	        
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