Oie wirtschaftliche Entwicklung der Industrie im Nsten 29
folge einer Industrialisierung eintreten, gleichermaßen Vorteile
von dieser neuen Sachlage ziehen, so lange gleiches Recht für alle
besteht. Vas ist aber heute noch rechtens in Preußen.
Aber man kann ja auch anders. Und macher, der einen
Kampf, nicht einen Konkurrenzkampf, sondern einenKampf umden
Grund und Boden, um das Land, in dem wir sitzen, durchführen
will, wird auch die Mittel, die zum siegreichen Austrag des Kampfes
führen, wollen. Das entscheidende Mittel ist dann hier allein
die Ausnahmegesetzgebung mit Eigentums-, Freizügigkeits-,
Gewerbtätigkeitsbeschränkungen für die Polen. Daneben könnte
dann eine staatliche Förderung deutscher Industrieller stattfinden
über die Betriebe hinaus, die, wie wir oben gezeigt haben,
bodenständig sind und von sich aus, so weit wie sie gut fun
diert sind, durchaus Aussicht auf dauernde Rentabilität gewähr
leisten. Aber dieser Ausnahmegesetzgebung stehen die großen
Bedenken politischer, staatsrechtlicher und ethischer Natur gegen
über, die wir im 20. Jahrhundert nicht von der Hand weisen
können, vom staatlichen, rein politischen Standpunkt aus ist
die Frage der Möglichkeit einer wirklichen Ausnahmegesetz
gebung gegen die Polen ohne weiteres zu verneinen, wenn
man sich nicht zum Grundsatz der Revolution von oben
bekennen will, und auch der wirtschaftliche Erfolg wird immer
hin noch zweifelhaft bleiben müssen, wir können im heutigen
Staate nicht mehr so politisch wirtschaften, wie zu einer Zeit, als
es noch kein verfassungsrecht für den Staatsangehörigen gab.
Man wird also ohne weiteres der Unmöglichkeit
ins Gesicht sehen müssen, durch eine Industrialisie
rung eine Gemanisierung herbeiführen zu können.
Richt unmöglich ist aber die Beförderung der In
dustrialisierung durch den Staat. Diese kann aber hier
im Gsten nur auf Kosten der Allgemeinheit geschehen; sie