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Cllobnungszäblung Nürnberg
I. Dezember 1910.
Anweisung für die Zähler.
I. Besetzte Wohnungen.
Für besetzte Wohnungen ist die Wohnungskarte A bestimmt. Sie ist durch den Haus
haltungsvorstand auszufüllen.
Es ist in der Regel mit jeder Volkszählungsliste zugleich eine Wohnungskarte A aus
zuhändigen.
Ausgenommen davon sind 2 Fälle:
1. Aftermieter mit selbständiger Haushaltung (siehe Wohnungskarte A, Anm. 1)
haben zwar eine Volkszählungsliste, aber keine besondere Wohnungskarte aus
zufüllen.
2. Bei Anstalten (Kranken-, Armen-, Versorgungs-, Erziehungs-, Militär-,
Stras-Anstalten usw.) sowie bei Hotels, Gasthöfen uiw. sind Wohnungs
karten nur sür die eigentlichen Haushaltungswohnungen auszustellen. Die für
Anstaltsinsassen, Hotelgäste usw. sowie für das Anstalts-, Hotel-Personal usw.
bestimmten Räume werden nicht erhoben. Ebensowenig ist für Pensionate, die
6 oder mehr Pensionäre haben, eine Wohnungskarte auszustellen.
Es sind demnach für „Anstaltshaushaltungen" überhaupt keine Wohnungs
karten auszugeben.
Die Wohniingskartc A ist in die zugehörige Volkszählungsliste zu legen,
kl. Leerstehende Wohnungen.
Für leerstehende Wohnungen ist die Wohnungskarte B bestimmt. Sie ist in jedem
Hause abzugeben, in dem sich nach der Feststellung des Zählers leerstehende Wohnungen
befinden.
Die Karte ist durch den Hausbesitzer oder dessen Stellvertreter auszufüllen. Nötigen
falls wolle der Zähler sich sonst in geeigneter Weise Ausschluß verschaffen und die Karte
selbst ausfüllen. In diesem Falle ist die Karte vom Zähler zu unterschreiben, unter Hinzu
fügung der Worte „als Zähler".
HI. Allgemeines.
Entscheidend für die Frage, ob eine Wohnung als besetzt oder leerstehend zu gelten
hat, ist, wie bei der Volkszählung, die Mitternachtstuude zwischen dem 30. November und
dem 1, Dezember, d. h. eine Wohnung, die zu diesem Zeitpunkt besetzt war, ist als besetzt
zu zählen, auch wenn sie am 1. Dezember leer wird und umgekehrt.
Der Zähler wolle darauf achten, daß auch Straße, Hausnummer und Stockwerk
ordnungsgemäß eingetragen werden und die Nummer des Zählbezirks und (bei Wohnungs
karte A) auch die Nummer der zugehörigen Zählungsliste selbst eintragen.