III. Die leerstehenden Wohnungen.
1. Allgemeines.
Die bei der Zählung der leerstehenden Wohnungen verwandte Wohnungs
karte beschränkt sich auf die schon seither bei den jährlichen Zählungen gestellten
Fragen. Es wurde gefragt nach der Lage der Wohnung im Vorder- oder Hinter
haus, nach ihrer Höhenlage, nach der Zahl der heizbaren Zimmer, der nicht
heizbaren Zimmer und Kammern und der Küchen. Bei Wohnungen mit Ge
werberäumen wurden Angaben über die in diesen Räumen geübte Beschäftigung
verlangt. Weiter wurden erfragt die Dauer des Leerstehens, die Bezugsfähig
keit, der Zeitpunkt, zu dem eine noch leerstehende Wohnung vermietet ist, die
besonderen Gründe des Leerstehens und der jährliche Mietpreis. Als leerstehende
-Wohnungen waren auch solche in die Karte einzutragen, die bereits vermietet,
aber noch nicht bezogen waren, und solche, die zurzeit noch nicht bezugsfähig
waren, aber bis Anfang Januar 1911 bezugsfähig wurden. Im weiteren sei
auf die umstehend beigedruckte Fragekarte mit ihren Erläuterungen verwiesen.
2. Leerstehende Wohnungen im allgemeinen und leerstehende Kleinwohnungen.
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Am 1. Dezember 1910 wurden 2315 leerstehende Wohnungen gezählt.
In dieser Zahl sind nicht einbegriffen die Wohnungen in Neubauten, die nicht
bis zum 1. Januar 1911 bezugsfähig wurden; ferner diejenigen Wohnungen,
welche infolge Umbaues oder Vornahme von Reparaturen oder aus sonstigen
Gründen bis zum genannten Zeitpunkte nicht beziehbar waren. Einbezogen
stnd dagegen 306 Wohnungen, die zwar am Zähltage noch nicht, jedoch bis zum
1- Januar 1911 bezogen werden konnten (hiervon waren 144 am Zähltage
bereits vermietet) und 638 leerstehende, am Zähltage jedoch bereits vermietet
gewesene sonstige Wohnungen.
Sofort beziehbar und nicht vermietet waren am Zähltage 1371 Wohnungen.
Die leerstehenden Wohnungen gliederten sich in
2169 Mietwohnungen ohne Gewerberäume,
kt5 Mietwohnungen mit Gewerberäumen,
26 Eigentümer-, Dienst- und Freiwohnungen ohne Gewerberäume,
6 Eigentümerwohnungen mit Gewerberäumen.
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