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zu sprechen, sondern auch der Historiker, der Künstler dürfen verlangen, daß ihre
Werte geachtet nnd erhalten werden.
Seit der umfassenden Wohnungsuntersuchung aus dem Jahre 1901/02
hat in Nürnberg eine Zählung der besetzten Wohnungen nicht mehr stattgefunden.
Nur die leerstehenden Wohnungen, über die im dritten Abschnitt
berichtet werden wird, wurden in den Jahren 1907, 1908, 1909 gezählt. Bei
dieser Gelegenheit fielen allerdings auch für die besetzten Wohnungen
einige Fragen ab. So erfragte die Zählung 1907 die Zahl der besetzten Woh
nungen und ihren Mietpreis. Die Zählung 1908 schied nach Eigentümer-,
Dienst- und Freiwohnungen und Mietwohnungen. Von letzteren wurde der
jährliche Mietpreis erfragt. Die Zählung 1909 ließ die Unterscheidung nach
dem rechtlichen Verhältnis des Inhabers der Wohnung zur Wohnung selbst wieder
fallen, gliederte aber die Wohnungen nach der Zahl der Wohnräume aus. Als
Wohnraum galten diejenigen heizbaren und nicht heizbaren Zimmer und Kam
mern, die zum dauernden Aufenthalt und zum Schlafen von Personen verwendbar
waren. Die Küche wurde als Wohnraum gezählt.
Deu Wohnraum als Unterlage für die Beurteilung der Größenverhältnisse
der Wohnungen zu nehmen, dieser Grundsatz hat sich erst in der allerjüngsten
Zeit Bahn gebrochen. Die deutsche Wohnungsstatistik sah lange Zeit nach dem
Berliner Muster vom Jahre 1864 in dem heizbaren Zimmer das Haupt
kriterium für die Beurteilung der Wohnungsgröße, obwohl sie nicht verschwieg,
daß dieser Statistik durch Außerachtlassung der nicht heizbaren Räume ein nicht
unwesentlicher Mangel anhafte. Im Jähre 1871 erfragte Berlin zum ersten
Male neben der Zahl der heizbaren Zimmer die nichtheizbaren Wohnräume
(Kammer, Hängeboden, Alkoven). Im Jahre 1876 und in der Folgezeit ver
suchten mehrere größere Städte auch die nicht heizbaren Zimmer, vereinzelt
auch daneben noch die Küche festzustellen, ohne damit für weitere Kreise vor
bildlich zu wirken. Aber der Begriff des heizbaren Zimmers verlangte noch
eine Erweiterung. Im Westen und Süden Deutschlands besteht die Sitte, daß
die Ofen nicht vom Vermieter gestellt werden, sondern daß der Mieter die Zimmer
selbst mit Ofen versieht. Auf der Konferenz der Städtestatistiker im Jahre 1885
stand die Frage „was versteht man unter einen: heizbaren Zimmer"
zur Erörterung, um endlich eine Basis für die Vergleichbarkeit, die bis dahin
sich als unmöglich erwies, zu gewinnen. Man einigte sich dahin, nicht nur solche
mit einer Heizvorrichtung versehenen Räume als Zimmer anzusprechen, sondern
auch die, bei denen ohne eine bauliche Veränderung ein Ofen eingebaut bezw.
eingesetzt werden kann. Geht man aber die Veröffentlichungen der einzelnen
Städte durch, so sieht man, wie hier das Zimmer schlechtweg zur Zählungs
einheit genommen, dort wieder nach heizbaren und nicht heizbaren Zimmern
geschieden wurde, eine dritte Stelle machte Angaben über die Zahl der W o h n-
räume, wieder eine andere Stelle über die heizbaren Räume. Diese
Buntscheckigkeit machte natürlich eine interlokale Vergleichung immer schwieriger.
Je mehr wir aber bis auf unsere Tage kommen, desto inehr sehen wir, wie der
Begriff des heizbaren Zimmers im Schwinden begriffen ist und wie an seine
Stelle der Begriff des Wohnraums und zwar einschließlich der Küche getreten
ist. Auf der 24. Konferenz des Verbandes der deutschen Städtestatistiker, Posen
1910, wurde beschlossen: „Die Frage der heizbaren Zimmer ist in ihrer Be
deutung vielfach überschätzt worden, jedenfalls erscheint eine Gliederung der
Wohnungen allein nach der Zahl der heizbaren Zimmer, mag es sich um deu
Vergleich der Wohnungsgröße mit der Besetzung der Wohnung oder mit der
Höhe der Miete handeln, vollkommen ungenügend. Zur Erzielung der Ver
gleichbarkeit empfiehlt es sich, die Gliederung nach der Zahl der Wohnräume
(heizbare, nichtheizbare Zimmer, Küche), bei Wohnungen bis zu drei Räumen
(einschließlich Küche) mit Unterscheidung der Nebenräume, vorzunehmen nnd