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in denjenigen Städten, wo auch bei Kleinwohnungen besonders eingerichtete
Küchen die Regel bilden, diese Feststellungen dadurch zu treffen, das; man die
Wohnungen mit und ohne Küche trennt und jede Klasse für sich nach der Zahl
der (heizbaren und nichtheizbaren) Zimmer bezw. der Nebenräume gliedert."
So hat sich der Begriff des Wohnraumes gegenüber dem des heizbaren Zimmers
durchgesetzt. Nürnberg kann sich rühmen, schon in der umfassenden Erhebung
aus dem Jahre 1901/02 mit dem Begriff des Wohnraumes gearbeitet zu haben.
Es heißt da „als Wohnräume sind diejenigen Räume aufzuführen und zu be
schreiben, welche nach ihrer Gestaltung wirklich als zum Wohnaufenthalt bestimmt
oder an und für sich — d.i. abgesehen von etwaigen sie ungeeignet machenden
Mängeln — verwendbar angesehen werden können."
Wie schon oben bemerkt, sollte sich die Wohnungserhebung 1910 auf das
unbedingt Notwendige beschränken. Man ging dabei von dem Gedanken aus, das
schon mit der Ausfüllung der Volkszählungspapiere nicht wenig belastete Pub
likum nicht noch weiter in einem erheblichen Maße zu belästigen. Auch glaubte
man, durch die Beschränkung die Qualität der Angaben zu erhöhen. Dem Sta
tistiker war damit die doppelte Aufgabe gestellt, wenig, aber doch auch wieder
erschöpfend zu fragen. Wie weit das gelungen ist, erhellt aus der beigedruckten
Wohnungskarte, zu der kaum etwas zu sagen ist. Es werden Angäben über
die Wohnungsgröße, über das Miet- und Untermietverhältnis, über die Be
nutzung der Wohnung, d. h. zu reinen Wohnzwecken oder zu Wohn- und Arbeits
zwecken, über ihre Einrichtung und ihren Mietpreis mit der Unterfrage nach
besonderen Abgaben für Wasser, Kehrichtabfuhr und Kaminreinigung verlangt.
Die Frage nach den zuletzt erwähnten Abgaben, die fast allgemein in gleicher Höhe
erhoben werden, diente dazu, um einen einheitlichen Mietpreis zu bekommen.
Eine gesonderte Auszählung nach diesen Nebenabgaben schien wegen der fast gleich
mäßig erhobenen Sätze unnötig. Nur auf die eine Frage nach der Unterver
mietung mit selbstständiger Haushaltung soll mit wenigen Worten eingegangen
werden. Wie die beigegebene Anweisung für die Zähler ausweist, hat nur der
Hauptnüeter eine Wohnungskarte auszufüllen, nicht etwa Haupt- und selbständiger
Aftermieter. Die Zahl der Wohnungskarten bleibt deshalb hinter der Zahl
der Haushaltungslisten zurück.
Bestimmend für diesen Zählmodus war, die baulich für eine Wohnung
gedachten Räume auch als eine Einheit zu behalten. Dann ist der Begriff des
Zimmermieters von dem des Aftermieters mit eigener Haushaltung nicht
immer leicht zu unterscheiden, daß man der Statistik eine Fehlerquelle von vorn
herein nimmt, wenn man nur den Hauptmieter und nicht auch den Aftermieter
eine Wohnungskarte ausstellen läßt. Schließlich ist für Nürnberg die Zahl solcher
Wohnungen nur gering. Von der Gesamtzahl der Wohnungen hatte nur 1,96%
Aftermieter aufgenommen; bei den Mietwohnungen allein handelte es sich
um ein ganz geringes mehr, um 2%. Und auch noch diese Erwägung mag an
geführt werden. Die Wohnungserhebung soll uns doch in allererster Linie die
Frage beantworten, wieviel Kleinwohnungen haben wir, wie sieht die Klein
wohnung aus und steht ihre Zahl zur Nachfrage in einem richtigen Verhältnis.
Diese Frage kann man aber viel einwandfreier beantworten, wenn man davon
ausgeht, was als eine Wohnung von Haus aus gedacht ist. Die Wohnung, die
heute zwei Haushaltungen d. h. zwei mittlere Wohnungen faßt, kann im nächsten
Jahr wieder zur Großwohnung werden. Anders verhält es sich bei den sogenannten
Teilwohnungen, die in München zu finden sind. Hier werden die ursprünglich
als eine Wohnung gedachten Räume durch eine kleine bauliche Veränderung
bon seiten des Vermieters aus, hier gleichbedeutend mit Hauseigentümer, in
zwei oder mehr selbständige Wohnungen aufgeteilt. Hier natürlich wird man
von zwei oder mehr Wohnungen sprechen müssen, für die auch eine Wohnungs
karte auszufüllen ist.