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Wohnungszählung Nürnberg
1. Dezember 1910.
Zählbezirk Nr.
NB. Diese Wohnungskarte ist durch den Hallshaltungsvorstand ausznsüllcn.
Man beachte auch die Annrerklmgen genau!
Wohnungskarte A
für besetzte Wohnungen.
Zu Zählungsliste Nr
Straße (Platz) Nr Stock
Vorderhaus oder Hinterhaus (einschl. Seitengebäude)?
(Das zutreffende Wort ist zu unterstreichen.)
1. Sind Sie Eigentümer dieses Hauses? oder Mieter dieser Wohnung? oder Inhaber einer
Dienstwohnung oder Freiwohnung ? <Das zutreffende Wort ist zu unterstreichen.)
2. a) Haben Sie Räume an Zimmermieter oder Schlafgänger vermietet?
Wenn ja, wieviel Räume? An wieviel Zimmermieter oder Schlaf
gänger? Darunter weiblich?
b) Haben Sie sonst noch einen Teil Ihrer Wohnung an einen Aftermieter (mit
selbständiger Haushaltung)*) weiter vermietet? Wenn ja, an wen?
(Name) Wieviel Räume?
NB. Alle Angaben im folgenden sind über die ganze Wohnung zu machen, einschließlich
aller etwa untervermieteten Räume.
3. a) Wieviel Wohnräume 2) (Zimmer und Kammern, aber ohne Küche) hat Ihre
Wohnung Wieviel davon sind heizbar? * 3 ) nicht heizbar?
Wird in einem dieser Räume Handwerk, Heimarbeit oder sonstige Erwerbstätigkeit
ausgeübt? Welche? und in wieviel Räumen?
Wieviel von den Wohnräumen haben kein ins Freie gehendes Fenster?
b) Hat Ihre Wohnung eine Küche? Hat diese ein ins Freie gehendes Fenster?
Ist die Küche mit anderen Haushaltungen gemeinsam?
c) Hat Ihre Wohnung Badezimmer? Speisekammer?
d) Hat Ihre Wohnung einen Abort? Hat der Abort Wasserspülung?
Ist er mit anderen Wohnungen gemeinsaln?
e) Hat Ihre Wohnung einen abgeschlossenen Vorplatz? Ist dieser mit
anderen Wohnungen gemeinsam?
1) Als Ast ermi eter (mit selbständiger Haushaltung) sind lim Gegensatz zu Zimmcrmietern
oder Schlafgängern) solche Personen anzulehen, die eine eigene Hauswirtschaft führen,
d. h. weder Bedienung noch Beköstigung noch einen Teil derselben vom Vermieter erhalten.
2) Als Wohnräume gelten alle heizbaren oder unheizbaren Zimmer und Kammern, die zum
dauernden Aufenihalt von Personen oder zum Schlafen verwendbar sind. Nicht mitzurechnen sind:
Vorplätze, Badezimmer, Holzlegen, Stallkammer», nicht wohnungsmäßig ausgebaute Bodenkammern
und solche kleineren Gelasse, die zu Wohn- oder Schlafzwecken untauglich sind, auch wenn sic aus
nahmsweise dazu benutzt werden. — Die K ü ch e wird nicht hier, sondern unter 3 b anfgesührt.
3 ) Als heizbar gelten diejenigen Wohnräume, welche mit einem Lsen oder sonstigen Heizkörper
ausgestattet sind.
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