Object : Die Volkswirthschaftslehre

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Buch  2.  Kap.  1.  Produktionsmittel.

der  gelverbsmäßigen  Besorgurig  von  Ein  und  Verkäufen  für
Rechnung  Dritter,  dnrch  Geivähnlng  der  Vergütung  (Provision)
iil  Procenten  vom  Werthbetrage  des  stattgehabten  Umsatzes.
Weit  nltbeschrünkter  anwendbar  sind  Znwertdtlngen  für
Wohlfahrtseinrichtungen,  welche  nicht  nur  der,  Lohn
arbeitern  nachhaltiger  zugutekonlmeu,  sondern  auch  ivo  hl
geeignet  erscheinen,  diese  zu  bewegen,  ans  erhöhte  Brauch
barkeit  ihrer  Arbeiten  mehr  Bedacht  zu  nehnien,  >lnd  in  der
erlangten  Stellung  dauernder  ansznhalten.
Derartige  Einrichtungen  beztveñell  die  Förderung  des  leiblichen ­
  und  geistigen  Wohls  der  ständigeren  Arbeiter  z.  B.:  burd)
Ermöglichung  von  Kranken-,  Invaliden-,  Wittwen-  und  Waisenversorgung
  salvie  regelmäßiger  Unterstützungen  ill  außerordentlichen ­
  Bedarfsfällen;  durch  Verhelfen  zur  Ansammlung  eines
kleinen  Kapitals  für  spätere  Lebensjahre;  dnrch  Erleichterung  der
Erwerbung  eines  eigenen  Daheims,  des  Ankaufs  eines  zur  Ueberlassung
  an  geeignete  Arbeiterfamilien  fertiggestellten  Hauses,  oder
der  Selbsterbauung  eines  solchen  vermittelst  Gewährung  der  benöthigten
  Baustelle,  besonderer  Bauprämien,  allmählich  zu  tilgender
Geldvorschüsse  bedingungsweise  auch  durch  Bereithaltung  von
Miethwohnungen,  Arbeiterküchen,  Schlaf-  und  Krankenhäusern,
Beschaffung  von  Gelegenheit  zu  Kleinkinderbewahrung,  Schnluuterricht
  re.  Verwendungen  für  dergleichen  Zlvecke,  ivelche  entlveder
  in  einem  bestimmten  Verhältniß  zu  durch  Lohnabzüge
beigesteuerten  Beiträgen  der  betreffenden  Arbeiter,  deren  Lohnverdienst, ­
  Dieustdauer  re.,  oder  allgcmeinhin  gemacht  lvcrden,
betheiligen  ebenfalls,  insofern  hierzu  eine  statutarisch  festgesetzte
Reinertragsquote  benutzt  wird,  die  Gesammtheit  oder  wenigstens
eine  Mehrzahl  der  nicht  blos  vorübergehend  Beschäftigten  am
Gewinn,  bilden,  insofern  sie  ohne  Riicksicht  auf  letzteren  erfolgen,
einen  Bestandtheil  der  Geschäftsunkosten,  und  in  beiden  Fällen
einen  seiner  Höhe  nach  entlveder  gewissen  oder  ungewissen  Zusatz
zum  Zeit-  oder  Stücklohn  mit  gegebener  Zweckbestimmung.
S  55.
Im  Ganzen  nimmt  die  Geneigtheit  zmn  Arbeiten,  der
Arbeitstrieb,  bei  fortschreitender  Kultllr  zu.
            
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