Full text : Weltporto-Reform

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(S.  147),  wonach,  schon  seit  dem  1.  Januar  1899  für  den  direkten  Seepostverkehr ­
  zwischen  Niederland  und  Indien  das  Porto  für  Briefe  und  Postkarten ­
  auf  die  Hälfte  ermässigt  wurde,  „so  dass  Briefe  statt  10  Cents  für  je
lö  g  nur  5,  Postkarten  statt  5  nur  2*/ 3  Cents  zu  entrichten  haben.  Es
sind  das  dieselben  Sätze,  welche  bisher  für  Soldatenbriefe  aus  der  Heimat
nach  dem  Kolonialgebiete  erhoben  wurden.“  Drucksachen  mittels  der  direkten
Seepost  dürfen  bis  zu  5kg(statt2)  schwersein.  Das  Briefge  wicht  ist  unbegrenzt.
Hiernach  würde  also  für  Briefe  und  Postkarten  bereits  seit  1899  der
interne  holländische  Tarif  gelten,  wofern  seitdem  nicht  etwa  eine  Portoerhöhung ­
  stattgefunden  hat.  Ermässigungen  im  niederländischen  Kolonialverkehr ­
  überhaupt  waren  —  wie  das  „Archiv  für  Post  und  Telegraphie“
von  1899  (S.  792)  mitteilte  —  schon  „einige  Jahre“  vorher  eingeführt,  also
schon  vor  dem  britischen  Kolonialpostverein  (seit  Ende  1898).
5.  Der  französische  Kolonialreichs'-Postverein.
(Im  jetzigen  Umfange  seit  dem  1.  Januar  1899.)
Frankreich  (mit  Algier,  Tunis  sowie  den  übrigen  afrikanischen  Kolonien,
Madagaskar,  Indochina,  Westindien,  Cayenne,  Neu-Caledonien  und  allen
übrigen  französischen  Schutzgebieten).
Gesamtjrebiet:  6  484  2-13  qkm  mit  87,2  Millionen  Einwohnern.
Vereinstarif  (dem  Inlandsporto  gleich):
Briefe  (Inlandsporto):  10  Centimes  (8,1  Pf.)  für  je  15  g;  Geschäftspapiere
wie  im  Weltpostverein:  5  Centimes  für  je  50  g,  aber  nur  10  Centimes
als  Minimum  (statt  25).
Der  Tarif  gilt  im  Verkehr  von  Frankreich,  Algier,  Tunis  und  dem
französischen  Postamt  in  Tripolis  einerseits,  mit  den  übrigen  französischen
Kolonien  und  Niederlassungen  andrerseits  (aber  auch  für  die  Kolonien
untereinander).
Frankreichs  Inlandstarif  gilt  schon  seit  sehr  langer  Zeit  auch  im
Verkehr  mit  Algier,  doch  erst  seit  dem  1.  Januar  1899, 10 )  kurz  nach  Einführung ­
  des  englischen  Kolonialpennyportos  trat  auch  das  allgemeine  französische ­
  Kolonialreichsporto  in  Kraft,  anfangs  15  Centimes  für  15  g,  seit
dem  16.  April  1906  aber  nur  noch  10  Centimes,  da  an  diesem  Tage  die
letzteHerabsetzung  des  inländischen  französisohenBriefportos  wirksam  wurde. 11 )
Dieser  Kolonialtarif  gilt  auch  für  Briefe,  die  an  Bord  französischer ­
  Postschiffe  auf  hoher  See  nach  Frankreich  oder  den
französischen  Kolonien  und  nach  Tripolis  aufgeliefert  werden,
wenn  sie  nicht  im  Einzeltransit  noch  ein  fremdes  Land  zu  passieren  haben.'-)
Ueber  den  Postverein  mit  China  und  Marokko  findet  man
Näheres  unten  (S.  310,  311).
10 )  Vgl.  „Archiv  f.  Post  u.  Telegr.“  1899,  S.  792,  und  „D.  Verkehrs-Ztg.“  1899,  S.  52,
sowie  „Union  postale“  1901,  S.  35.
1! )  Vgl.  „D.  Verkehrs-Ztg.“  1906,  S.  102.
32 )  „D.  Verkehrs-Ztg. u  1906,  S.  264.  Deutschland  erhob  bisher  für  Briefe,  die  aufhoher
See  nach  Deutschland  oder  deutschen  Kolonien  aufgeliefert  worden,  stets  das  Weltporto, ­
  ausgenommen  hei  Kriegsschiffen.
            
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