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(S. 147), wonach, schon seit dem 1. Januar 1899 für den direkten Seepostverkehr
zwischen Niederland und Indien das Porto für Briefe und Postkarten
auf die Hälfte ermässigt wurde, „so dass Briefe statt 10 Cents für je
lö g nur 5, Postkarten statt 5 nur 2*/ 3 Cents zu entrichten haben. Es
sind das dieselben Sätze, welche bisher für Soldatenbriefe aus der Heimat
nach dem Kolonialgebiete erhoben wurden.“ Drucksachen mittels der direkten
Seepost dürfen bis zu 5kg(statt2) schwersein. Das Briefge wicht ist unbegrenzt.
Hiernach würde also für Briefe und Postkarten bereits seit 1899 der
interne holländische Tarif gelten, wofern seitdem nicht etwa eine Portoerhöhung
stattgefunden hat. Ermässigungen im niederländischen Kolonialverkehr
überhaupt waren — wie das „Archiv für Post und Telegraphie“
von 1899 (S. 792) mitteilte — schon „einige Jahre“ vorher eingeführt, also
schon vor dem britischen Kolonialpostverein (seit Ende 1898).
5. Der französische Kolonialreichs'-Postverein.
(Im jetzigen Umfange seit dem 1. Januar 1899.)
Frankreich (mit Algier, Tunis sowie den übrigen afrikanischen Kolonien,
Madagaskar, Indochina, Westindien, Cayenne, Neu-Caledonien und allen
übrigen französischen Schutzgebieten).
Gesamtjrebiet: 6 484 2-13 qkm mit 87,2 Millionen Einwohnern.
Vereinstarif (dem Inlandsporto gleich):
Briefe (Inlandsporto): 10 Centimes (8,1 Pf.) für je 15 g; Geschäftspapiere
wie im Weltpostverein: 5 Centimes für je 50 g, aber nur 10 Centimes
als Minimum (statt 25).
Der Tarif gilt im Verkehr von Frankreich, Algier, Tunis und dem
französischen Postamt in Tripolis einerseits, mit den übrigen französischen
Kolonien und Niederlassungen andrerseits (aber auch für die Kolonien
untereinander).
Frankreichs Inlandstarif gilt schon seit sehr langer Zeit auch im
Verkehr mit Algier, doch erst seit dem 1. Januar 1899, 10 ) kurz nach Einführung
des englischen Kolonialpennyportos trat auch das allgemeine französische
Kolonialreichsporto in Kraft, anfangs 15 Centimes für 15 g, seit
dem 16. April 1906 aber nur noch 10 Centimes, da an diesem Tage die
letzteHerabsetzung des inländischen französisohenBriefportos wirksam wurde. 11 )
Dieser Kolonialtarif gilt auch für Briefe, die an Bord französischer
Postschiffe auf hoher See nach Frankreich oder den
französischen Kolonien und nach Tripolis aufgeliefert werden,
wenn sie nicht im Einzeltransit noch ein fremdes Land zu passieren haben.'-)
Ueber den Postverein mit China und Marokko findet man
Näheres unten (S. 310, 311).
10 ) Vgl. „Archiv f. Post u. Telegr.“ 1899, S. 792, und „D. Verkehrs-Ztg.“ 1899, S. 52,
sowie „Union postale“ 1901, S. 35.
1! ) Vgl. „D. Verkehrs-Ztg.“ 1906, S. 102.
32 ) „D. Verkehrs-Ztg. u 1906, S. 264. Deutschland erhob bisher für Briefe, die aufhoher
See nach Deutschland oder deutschen Kolonien aufgeliefert worden, stets das Weltporto,
ausgenommen hei Kriegsschiffen.