Full text : Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

—  112  -

687  b.—692  c.

Nr.

Ware  ngattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


687  d.

—:  aus  anderen  Steinen  (mit  Ausnahme  von  Schiefer).

2 )  688  n.

Künstlich  gefärbte  oder  verzierte  Glimmerplatten;  geschliffene,  ge-An.

  D  v.  Glimmerhobelte,

  profilierte  oder  sonst  weiter  bearbeitete  Schieferplatten;
bearbeiteter  Tafelschiefer;  anderweit  nicht  genannte  Waren  aus
Schiefer  ohne  Verbindung  mit  anderen  Stoffen.

platten.

3 )  688  b.

Schiefertafeln  (Schreibtafeln),  auch  in  Rahmen  aller  Art.

688  c.

Schieferstifte  (-griffel),  auch  bemalt,  mit  Papier  überzogen  oder  in  Holz
gefaßt.

4 )  689.

Waren  ganz  oder  teilweise  aus  Lava,  poröser  oder  dichter,  soweit  sie
nicht  durch  die  Verbindung  mit  anderen  Stoffen  unter  andere
Nummern  fallen.

690.

Bildhauer-  und  Bildschnitzerarbeiten  aus  Steinen  aller  Art,  sofern  sie
Kunstgegenstände  sind,  einschließlich  der  punktierten.
(691/2)  Steinwaren,  nicht  unter  andere  Nummern  fallend:
(691  a/d)  ohne  Verbindung  mit  anderen  Stoffen  oder  nur  in  Verbindung ­
  mit  Holz  oder  Eisen,  mit  Ausnahme  der  Lurusgegenstände:

691  st.

aus  Alabaster,  Marmor,  auch  künstlichem,  Serpentinstein.

b)  691  b.

aus  Granit,  Porphyr,  Syenit  oder  ähnlichen  harten  Steinen;  aus
polierfähigem  Kalkstein.

°)  691  c.

aus  Glimmer  und  Speckstein  (außer  Schmelztiegel  aus  Speckstein  —

A,  D  von  Waren

725  a).

aus  Glimmer.

5 )  691  d.

aus  anderen  Steinen.

(692  a/c)  in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen  als  Holz  oder  Eisen,

soweit  sie  dadurch  nicht  unter  andere  Nummern  fallen;  Luxusgegenstände.



')  692  st.

aus  Glimmer  (Jsolationsgegenstände  für  die  Elektrotechnik  s.  912  l).

A,  D

8 )  692  b.

aus  Speckstein.

A  u.  D  von
Schmelztiegeln.

9 )  692  (.

aus  anderen  Steinen;  Polier-,  Schleif-  usw.  Steine  der  Nummer  695

A,  D  von  Polier-,

in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen  als  Holz  oder  Eisen.

Schleif-  usw.
Steinen  der  Nr.
695.

Ausfuhr:  1 )  687,  mit  Ausnahme  der  geschliffenen  usw.  Steinmetzarbeiten  aus  Lava,  die  unter  689  nachzuweisen ­
  find,  2 )  Glimmerplatten  692  a,  3 )  Einfuhr  688  c,  4 )  auch  geschliffene  usw.  Platten  und  dergleichen  Steinmetzarbeiten ­
  aus  Lava,  poröser  oder  dichter.  Ausfuhr:  5 )  691  n,  6 )  Waren  aus  Glimmer  692  n,  aus  Speckstein
692  b,  7 )  Glimmerplatten  und  Glimmerwaren  (ohne  Brillen  [757  n]  und  Jsolationsgegenstände  [912  1]),  8 )  Specksteinwaren ­
  außer  Schmelztiegel,  Polier-,  Schleif-  usw.  Steine  695.
            
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