Full text : Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

270

StatistischeNr.

Einfuhr  |  Ausfuhr

Holzwolle,  Palmblatt,  Seegras,

  Schilf  oder  anderen

pflanzlichen  Flechtstoffen,  auch

gebleicht,  gefärbt

588  b

Gitter:

aus  nicht  schmiedbarem  Eisengüsse,

soweit  sie  nicht  als  Kunstguß  oder

anderer  feiner  Guß  anzusehen

sind:

roh

782  b

bearbeitet

i)  783  b

aus  schmiedbarem  Eisen,  soweit  sie

nicht  als  Kunstschmiedearbeiten

anzusehen  sind:

roh

798  d

bearbeitet

')  799  f

aus  Kunstguß  oder  anderem  feinen

Gusse  aus  Eisen:

nicht  schmiedbar

781

schmiedbar  .

836  d

als  Kunstschmiedearbeiten  aus

Eisen  anzusehen

837

aus  Kupfer,  Messing  od.  Tonibak:

grobe,  weder  lackiert  noch  poliert

oder  vernickelt:

aus  Kupfer

877  a

aus  gegossenem  Messing  .  .

877  b

verniert,  gefärbt,  mit  Aluminium

überzogen  oder  vernickelt  .  .

879

andere,  lackiert,  poliert:

aus  Kupfer-878

  a

aus  Messing  oder  Tombak  .

878  b

Glas  und  Glaswarcn:

Glasmasse  (auch  Straß,  ungeformt

oder  in  Forni  roher  Kluinpen),

Schmelzglasmasse  (Emailmasse),

Glasurmasse,  ungefärbt  oder  gefärbt)

  gemahlenes  Glas  (Glasstaub,

  -fand,  -tau,  Brillantstaub

usw.)

735

rohe  Stangen  und  Röhren  aus

naturfarbigem  Glase  ....

736  a  |  736

Glasröhren  und  Glasstängelchen,

0  Namentliche  Bezeichnung.

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

ohne  Unterschied  der  Farbe,  wie
sie  zur  Perlenbereitung  u.  Kunstglasbläserei ­
  einschl.  der  Herstellg.
von  Kunstglas  gebraucht  werden
optisches  Glas:
roh  sowie  roh  vorgepreßt,  ohne
Unterschied  der  Farbe  (auch  zur
Erprobung  der  Reinheit  angeschliffen) ­

geschliffen  (Linsen  für  optische  u.
photographische  Zwecke),  auch
gefärbt,  jedoch  ungefaßt  .  -  -
Rohglas  in  Kugeln  oder  Kugelkappen ­
  (Segmenten)  zur  Herstellung ­
  von  Uhr-  oder  Brillengläsern, ­
  auch  zugeschnitten  oder
gefärbt
Hohlglas,  auch  mit  einer  geringwertigen ­
  Beflechtung  von  Weiden, ­
  Bast,  Binsen,  Stroh  oder
Rohr  oder  mit  Blattnietall,  Zetteln ­
  oder  dergleichen  beklebt:
weder  gepreßt  noch  geschliffen,
poliert,  abgerieben,  geschnitten, ­
  geätzt  oder  gemustert:
naturfarbig
weiß  (auch  halbweiß)  durchsichtig, ­
  auch  niit  einzelnen
Ringen  von  massivem  weißen ­
  (auch  halbweißen)  Glase
gefärbt  oder  weiß  undurchsichtig ­
  (Milch-,  Alabaster-  u.
Beinglas  usw.),  auch  mit  gefärbten, ­
  oder  mit  weißem
undurchsichtigen  Glase  überfangen ­

bloß  mit  gepreßten  Böden  od.
durch  Schleifen,  Pressen  usw.
gestalteten  oder  verzierten
Stöpseln,  auch  gefärbt  oder
weiß  undurchsichtig  (Milch-,
Alabaster-  und  Beinglas),

736  b  |  736

752
l )  756  b

753

737  a

737  b

737  c

0  Nur  für  die  Einfuhr,  Ausfuhr
Linsen  für  optische  Zwecke  757  c;
für  photographische  Zwecke  757  d.
            
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