304
riumkarbonat), künstlicher kohlensaurer
Kalk (Calciumkarbonat),
kohlensaures Lithium (Lithiumkarbonat)
und sonstige anderweit
Statistische Nr.
Einfuhr | Ausfuhr
nicht genannte Kohlensäuresalze
l ) 317 s
Kohlenschippen (Schaufeln), eiserne
Kohlenschwarz i Beinschwarz, Knochenkohle,
Knochenschwarz, schwär-808
a
zes Spodium), auch gepulvert
—, mit Säuren behandelt (Superphosphat),
auch mit anderen
158
Stoffen vermischt
362
Kohlenstampfmaschinen
Kohlenstifte (Karbonstifte):
-) 906 p
zum Seichnen oder Schreiben .
andere Kohlenstifte, auch in Verbindung
mit anderen Stoffen,
soweit sie nicht dadurch unter
andere Nummern fallen:
Brennstifte für elektrische Bo-340
genlampen
648 a
andere
Kohlenstoffmetalle (Metallkarbide):
648 b
Calciumkarbid . .
Aluminiumkarbid, Siliciumkarbid
(Karborund) und anderweit nicht
genannte Metallkarbide (Kohlen-316
a ! 316
stoffmetalle)
Kohlenstoffsteine (Kohlenstoffziegel
für feuerfeste Ofenausmauerung),
unglasiert oder glasiert: rechteckige,
bei einem Eigengewichte des
316b I 316
Stückes von weniger als 5 kg .
—: rechteckige, bei einen, Eigengewichte
von 5 kg oder darüber;
andere als rechteckige, ohne Rücksicht
auf das Eigengewicht des
724 a
Stückes
Kohlenwäschen, soweit sie als Ma-724
b
schinen anzusehen sind ....
0 Einfuhr namentliche Bezeichnung.
3 ) Namentliche Bezeichnung.
3 ) Koksaschen von Hütten usw., welche
bloß abgelagert werden und keine
Handelsware sind, sind von der Anschreibung
ausgeschlossen.
*) 906 p
Kohlenwasserstoff, sogenannter (auch
Hydrokarbon, Hydrokarbür, Karburieröl
oder ähnlich genannt) -
Koks, auch gemahlen:
Torfkoks (Torfkohlen) ....
Steinkohlenkoks, Braun^ohlenkoks
koksartige Rückstände von der Destillation
der Mineralöle und des
Teeres
Koksasche, auch ausgelaugt . . ■
Kolbcnpaüungen aus groben Gespinstwaren,
Gespinsten oder Filz
in Verbindung mit Kautschuk oder
mit Stearinsäure, Talk, Talg oder
Asbest sowie andere Kolbenpackungcn
von ähnlicher Beschaffenheit,
soweit sie nicht durch die Verbindung
mit anderen Stoffen unter
andere Nummern fallen . . .
Korbflechtcrwaren aus pflanzlichen
Flechtstoffen (mit Ausnahme der
Gespinstfasern):
ohne Verbindung niit anderen
Stoffen oder nur in Verbindung
mit Holz, grobe, roh, gefärbt, gebeizt
oder gefirnißt: aus ungeschälten
oder geschälten Ruten,
aus Rohr, Peddig oder Holzspan
(auch Holzbnst) ....
—: aus anderen Flechtstoffen
(Backkörbe usw.)
—: andere als grobe, insbesondere
alle lackierten, polierten, bronzierten,
vergoldeten, versilberten
aller Art (mit Ausnahme der gepolsterten
Korbinöbel) in Verbindung
mit Gespinsten oder Gespinstwaren
oder mit anderen
Stoffen, soweit sie nicht dadurch
unter andere Nummern fallen .
Korbmöbel:
gepolstert, ohne Überzug . . .
gepolstert, mit Überzug ....
nicht gepolstert, s. Korbflechterwaren.
Statistische Nr.
Einfuhr | Ausfuhr
245 a
238 c
238 d
238 g
3 ) 237 r
579 b
590 a | 590
590b > 590
591
592
632
633 b