Full text : Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

304

riumkarbonat),  künstlicher  kohlensaurer ­
  Kalk  (Calciumkarbonat),
kohlensaures  Lithium  (Lithiumkarbonat) ­
  und  sonstige  anderweit

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

nicht  genannte  Kohlensäuresalze

l )  317  s

Kohlenschippen  (Schaufeln),  eiserne
Kohlenschwarz  i  Beinschwarz,  Knochenkohle, ­
  Knochenschwarz,  schwär-808

  a

zes  Spodium),  auch  gepulvert
—,  mit  Säuren  behandelt  (Superphosphat), ­
  auch  mit  anderen

158

Stoffen  vermischt

362

Kohlenstampfmaschinen
Kohlenstifte  (Karbonstifte):

-)  906  p

zum  Seichnen  oder  Schreiben  .
andere  Kohlenstifte,  auch  in  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen,
soweit  sie  nicht  dadurch  unter
andere  Nummern  fallen:
Brennstifte  für  elektrische  Bo-340



genlampen

648  a

andere
Kohlenstoffmetalle  (Metallkarbide):

648  b

Calciumkarbid  .  .
Aluminiumkarbid,  Siliciumkarbid
(Karborund)  und  anderweit  nicht
genannte  Metallkarbide  (Kohlen-316

  a  !  316

stoffmetalle)
Kohlenstoffsteine  (Kohlenstoffziegel
für  feuerfeste  Ofenausmauerung),
unglasiert  oder  glasiert:  rechteckige,
bei  einem  Eigengewichte  des

316b  I  316

Stückes  von  weniger  als  5  kg  .
—:  rechteckige,  bei  einen,  Eigengewichte ­
  von  5  kg  oder  darüber;
andere  als  rechteckige,  ohne  Rücksicht ­
  auf  das  Eigengewicht  des

724  a

Stückes
Kohlenwäschen,  soweit  sie  als  Ma-724

  b

schinen  anzusehen  sind  ....
0  Einfuhr  namentliche  Bezeichnung.
3 )  Namentliche  Bezeichnung.
3 )  Koksaschen  von  Hütten  usw.,  welche
bloß  abgelagert  werden  und  keine
Handelsware  sind,  sind  von  der  Anschreibung ­
  ausgeschlossen.

*)  906  p

Kohlenwasserstoff,  sogenannter  (auch
Hydrokarbon,  Hydrokarbür,  Karburieröl
  oder  ähnlich  genannt)  -
Koks,  auch  gemahlen:
Torfkoks  (Torfkohlen)  ....
Steinkohlenkoks,  Braun^ohlenkoks
koksartige  Rückstände  von  der  Destillation ­
  der  Mineralöle  und  des
Teeres
Koksasche,  auch  ausgelaugt  .  .  ■
Kolbcnpaüungen  aus  groben  Gespinstwaren, ­
  Gespinsten  oder  Filz
in  Verbindung  mit  Kautschuk  oder
mit  Stearinsäure,  Talk,  Talg  oder
Asbest  sowie  andere  Kolbenpackungcn
  von  ähnlicher  Beschaffenheit,
soweit  sie  nicht  durch  die  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen  unter
andere  Nummern  fallen  .  .  .
Korbflechtcrwaren  aus  pflanzlichen
Flechtstoffen  (mit  Ausnahme  der
Gespinstfasern):
ohne  Verbindung  niit  anderen
Stoffen  oder  nur  in  Verbindung
mit  Holz,  grobe,  roh,  gefärbt,  gebeizt ­
  oder  gefirnißt:  aus  ungeschälten ­
  oder  geschälten  Ruten,
aus  Rohr,  Peddig  oder  Holzspan ­
  (auch  Holzbnst)  ....
—:  aus  anderen  Flechtstoffen
(Backkörbe  usw.)
—:  andere  als  grobe,  insbesondere
alle  lackierten,  polierten,  bronzierten, ­
  vergoldeten,  versilberten
aller  Art  (mit  Ausnahme  der  gepolsterten ­
  Korbinöbel)  in  Verbindung ­
  mit  Gespinsten  oder  Gespinstwaren ­
  oder  mit  anderen
Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch
unter  andere  Nummern  fallen  .
Korbmöbel:
gepolstert,  ohne  Überzug  .  .  .
gepolstert,  mit  Überzug  ....
nicht  gepolstert,  s.  Korbflechterwaren. ­


Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

245  a
238  c
238  d

238  g
3 )  237  r

579  b

590  a  |  590
590b  >  590

591

592

632
633  b
            
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