Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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seit  dem  1.  September  unter  9  Mark  stand,  weil  seinerzeit  fest
zugesagt  wurde,  daß  unter  9  Mark  kein  Hauerlohn  gezahlt
würde,  wenn  die  betreffenden  Arbeiter  ihre  Pflicht  getan  hätten.
Damals  gab  man  zu,  daß  die  Bergarbeiter  Wohl  ihre  Pficht  erfüllen, ­
  dies  erklärten  die  Herren  Generaldirektor  Geheimrat  Reifeisen,
  Dr.  Pilz  und  Bergrat  Schulte-Briesen  des  öfteren.  In
der  Schlichtungsausschußsihung  am  8.  März  führte  nun  der
Zrchenvcrtreter  Herr  Bergrat  Frielinghaus  aus,  daß  die  Leistung
seit  der  Zeit,  wo  die  9  Mark  zugesagt  wurden,  um  20  Prozent
gesunken  sei.  Wenn  erst  wieder  soviel  geleistet  würde,  wie  im
September  1916,  dann  wurde  der  Lohn  von  selbst  auf  10,60  Mk.
steigen.  Es  wurde  von  den  Arbeiterausschnßmitgliedern  erklärt,
daß  der  Wagen-,  Holz-  und  Preßluftmangel  die  Schuld  daran
trügen,  wenn  wirklich  die  Leistungen  etwas  gesunken  seien.  Man
müsse  aber  bedenken,  daß  die  Lebensmittelpreise  immer  mehr  in
die  Höhe  gingen  und  deshalb  auch  ein  höherer  Lohn  angemessen
erscheine.  Auch  die  Einschiebung  von  immer  mehr  Gefangenen
drückte  die  Leistung  herunter,  die  aber  gar  nicht  so  stark  gesunken ­
  sei,  wie  man  zu  behaupten  versuche.  Die  zweite  Forderung, ­
  ein  Lohn  von  8  Mark  für  Zimmerhauer,  wurde  von  der
Zechenverwaltung  abgelehnt,  ferner  die  20  Prozent  Lohnerhöhung ­
  für  Schichtlöhner.  Auf  eine  Nachzahlung  der  versprochenen
Löhne  wurde  ebenfalls  nicht  eingegangen,  weil  Minderleistung
vorliegt.  Der  Herr  stellvertretende  Vorsitzende  des  Schlichtungsausschusses
  führte  dabei  aus,  daß  auch  die  Staatswerke  Ueberschüsse
  machen  müßten.  Auch  zahle  Zweckel  und  Scholven
schon  die  höchsten  Löhne  mit.  Er  versuchte  dies  durch  eine  Darstellung ­
  zu  beweisen  und  ersuchte  die  Ausschüsse,  statt  daß  er
irgend  einen  Vermittelungsweg  vorschlug,  die  Forderungen  zurückzuziehen, ­
  die  Zeche  würde  schon  die  Löhne  langsam  steigen
lassen.  Für  Wagenmangel  und  sonstige  Störungen  könne  man
die  Zechenverwaltung  nicht  verantwortlich  machen,  und  deshalb
könne  sie  auch  nicht  den  Schaden  tragen.  Als  der  Ausschuß  zur
Beratung  abtrat,  wandte  sich  der  stellvertretende  Vorsitzende  Herr
Holländer  an  den  Bezirksleiter  Krähn,  der  als  Vertreter  und
Mundanwalt  der  Arbeiterschaft  anwesend  war,  und  ersuchte
diesen,  er  solle  auf  den  Ausschuß  einwirken,  damit  dieser  die
Forderungen  zurückziehe.  Die  Zeche  habe  doch  alles  getan,  was
zu  tun  nötig  sei.  Der  Mundanwalt  Krähn  lehnte  aber  diese  Zumutung ­
  ab,  da  den  Bergarbeitern  in  dieser  Sitzung  nichts  bestimmtes ­
  versprochen  worden  sei  und  ihre  Forderungen  für  gerecht ­
  betrachtet  werden  müßten.  Besonders  sei  zu  verurteilen,
daß  die  Zeche  ihre  gegebene  Zusage  nicht  gehalten  habe.  AIs  die
Sitzung  wieder  eröffnet  wurde,  fragte  der  Herr  stellvertretende
Vorsitzende  den  Ausschuß,  ob  er  die  Forderungen  zurücknehmen
            
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