Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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Leistungen  hinter  denjenigen  der  anderen  Werke  nicht  zurückgeblieben. ­
  Ebenso  ist  beim  Erzgeb.  Steinkohlenbau-Verein  vom
18.  d.  Mts.  ab  die  achtstündige  Schichtzeit  wieder  eingeführt  worden, ­
  angeblich  wegen  Einsenbahnwagenmangel.  Es  wird  sich
aber  auch  hier  zeigen,  daß  die  Leistungen  dadurch  nicht  zurückgehen, ­
  sobald  die  Belegschaft  sich  an  die  kürzere  Schichtzelt  gewöhnt
  hat.  Denir  erfahrungsgemäß  wird  bei  achtstündiger  Arbeitszeit ­
  exakter  und  intensiver  gearbeitet,  bei  langer  Arbeitszeit ­
  dagegen  lax  und  obendrein  noch  häufig  mehr  oder  weniger
lange  pausiert,  zumal  bei  der  jetzt  höchst  unzureichenden  Ernährungsweise.
  Der  größte  Teil  der  Belegschaften  ist  sich  voll
bewußt,  daß  ein  Nachlassen  der  Kohlenförderung  in  jetziger  Zeit
verhängnisvolle  Folgen  haben  müßte.  Deshalb  wird  die  Einführung
  der  achtstündigen  Schichtzeit  als  unerläßliches  Erfordernis ­
  erachtet.
Von  gleicher  Wichtigkeit  ist  für  die  Bergarbeiter  die  zeitgemäße ­
  Erhöhung  der  Krankenunterstützungen.  Von  der  durch  die
diesbezügliche  Bundesratsverordnung  vom  22.  November  1917
den  Krankenkassen  gewährten  Möglichkeit  einer  solchen  Erhöhung
haben  die  Knappschaftskrankenkassen  der  beiden  Reviere  meistens
nur  in  äußerst  unzureichendem  Maße  Gebrauch  gemacht.  Trotz
den  auf  Grund  dieser  Bundesratsverordnung  in  den  Knappschaftskrankenkassen ­
  erfolgten  Erhöhungen  der  Krankenunterstützungen ­
  betragen  diese  für  die.höchstentlohnten  Arbeiter  im
allgemeinen  nicht  mehr  wie  drei  bis  vier  Mark  täglich;  nur  bei
der  Kasse  des  Zwickau-Lberhohndorfer  Steinkohlenbau-Vereins
betragen  sie  bis  zu  4,80  Mark,  und  bei  zwei  Werken  im  Lugau-Delssiitzer
  Revier  bis  zu  6  Mark  und  bis  zu  4,30  Mark  der  der
Kasse  der  Gewerkschaft  Morgenstern  im  Zwickauer  Revier.  Diese
geringen  Krankenunterstützungen  sind  die  Folge  davon,  daß  die
Grundlöhne  bei  den  meisten  Knappschaftskrankenkassen  nicht  nach
dem  vom  höheren  sozialen  Geiste  getragenen  Wortlaute  des  8  180
der  Reichsversicherungsordnung  und  der  vorerwähnten  Bundesratsverordnung ­
  festgesetzt  worden  sind.  In  den  Knappschafts-Krankenkassen
  im  Zwickauer  Reviere  sind  nämlich  die  Grundlöhne
nicht  nach  dem  Tagesentgelt,  sondern  nach  den  Schichtlöhnen
festgesetzt,  mit  Ausnahme  in  der  Kasse  des  Zwickau-Oberhohndorfer
  Steinkohlenbau-Vereins;  in  dieser  sind  die  Grundlöhne
nach  den  Tagesarbeitsverdiensten  festgesetzt,  und  die  Folge  davon
ist,  baß  die  Mitglieder  dieser  Kasse  täglich  rund  eine  Mark  mehr
Krankenunterstützung  erhalten,  wie  die  Mitglieder  der  anderen
Kassen  des  Zwickauer  Reviers.  Die  Bergarbeiterlöhne  bestehen
bekanntlich  nicht  in  festen  einheitlichen  Sätzen,  sondern  in  sogenannten ­
  Schichtlöhnen  und  Gewinnen  (Ausbeuten).  Die  Schichtlöhne ­
  betragen  selten  über  4  Mark.  Die  Grundlöhne  bei  den
Knappschaftskrankenkassen  des  Zwickauer  Reviers  (mit  Ausnahme
derjenigen  des  Zwickau-Oberhohndorfer  Steinkohlenbau-Vereins)
            
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