wenden. Wird aber durch sprödes, herrisches Wesen der Arbeiter
abgestoßen, sieht er sich mißachtet und benachteiligt, so kann das
die Gesamtlage nur benachteiligen, was alle tief bedauern
müßten.
Aus allen diesen Gründen bitten wir das hohe General-
kommando, die fraglichen Versammlungsverbote und Verbote von
Debatten über die Lohnfrage und Teuerungszulage aufzuheben
und zukünftig durch bestimmte Anweisungen den Polizeibehör
den solche schädliche Verbote unmöglich zu machen.
Es zeichnet ehrerbietigst!
Verband der Bergarbeiter Deutschlands.
* * * ,
Die Antwort des Generalkommandos auf diese Beschwerden
lautete . Münster, den 17. Juni 1918.
An den Verband der Bergarbeiter Deutschlands
zu Händen des Herrn Vorsitzenden H. Sachse, M. d. R., Bochum.
Auf den Antrag vom 11. d. Mts. erwidere ich dem Verbände er
gebenst, daß ich bereits am 29. Mai d. I. in einem Schreiben an die
Herren Regierungspräsidenten Stellung zu der angeregten Frage ge
nommen habe. Ich habe denselben mitgeteilt, daß ich die Besprechung
wirtschaftlicher Fragen, zu denen auch die Lohnsrage zu rechnen sei,
nicht grundsätzlich aus den Verhandlungen ausschalten möchte, wenn
die Erörterung sich nur von Hetzerei und Wühlerei fernhalte. Das
werde dadurch zu erreichen sein, daß die Polizeibehörden in weitgehen-
deni Maße von dem Rechte der Ueberwachung und nötigenfalls der
Schließung der Versammlung Gebrauch niachteu. Auch werde sich unter
Umständen empfehlen, sich von dem Leiter der Versammlung oder dem
Redner vorher den Gedankengang angeben zu lassen und ihn ernstlich
zu ermahnen, daß er die Ausdehnung des Vortrages und des Mei
nungsaustausches nicht über das gestattete Thema hinaus ausdehne.
Ich muß dabei allerdings erwarten, daß diesen Bedingungen ent
sprochen wird, daß sich insbesondere die Vortragenden jeder Anregung
zu Ausständen oder Aufhetzung verschiedener Bevölkerungskreise gegen
einander streng enthalten und ferner die Grenzen des von der Polizei
genehmigten Themas genau innegehalten werden.
Der kommandierende General, von G a y I.
H # *
B o ch ii m, den 18. Jnni 1915.
An das Generalkommando des 7. Armeekorps in Münster.
Im Anschlüsse an unsere Eingabe vom 11. Juni d. I. betr.
Verbot von Debatten über die Lohnstage und Teuerungszulage
in Belegschafts- und Mitgliederversammlungen senden wir den