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nach dem Kriegsausbruch rasch abwärts und musste
bald wegen Mangel an Stoffen ruhen. Einen wenn auch
nicht allseitig befriedigenden Ausgleich für die Ver
ringerung der Produktionstätigkeit fanden die Fabriken
in dem zumeist recht lohnenden Absatz der beim Kriegs
ausbruch vorrätigen Bestände an Fertigwaren und Roh
material.
Unterm 31. März 1917 wurde die Beschlagnahme der
Schafswolle, der Woll- und Wolltuchabfälle, sowie aller
Tuchabfälle zugunsten des Staates angeordnet. Der An
kauf wurde nur den im Besitz einer Spezial er! aubnis
sich befindenden Personen gestattet. Die von der Zentral
sammelstelle zu zahlenden Preise wurden festgesetzt
wie folgt: auf 10 Fr. pro kg für Schafswolle in rohem
und ungewaschenem Zustande, auf 20 Fr. pro kg für ge
waschene Schafswolle, auf 16 Fr. pro kg für Wolle ohne
Rosshaare, auf 200 Fr. pro % kg für Wollabfälle in
neuem Zustande und auf 60 Fr. pro % kg für alle Arten
unsortierter Tuchabfälle. Die Preise für Schafswolle
in rohem und ungewaschenem Zustande sowie für ge
waschene Schafswolle wurden unterm 13. Juni auf 12.50
resp. 25 Fr. erhöht.
Die einschneidende Wirkung, die der Krieg auf die
Verhältnisse der Textilindustrie ausgeübt hat, legt na
türlich die Frage nahe, wie diese sich voraussichtlich
nach dem Friedensschlüsse gestalten werden. Die Beant
wortung dieser Frage lautet so: Zunächst wird es sich
natürlich darum handeln, Ersatz zu schaffen für das,
Was in dem Kriege der Abnützung anheimgefallen ist.
Ferner müssen die gänzlich ausgeräumten Lager wieder
aufgefüllt werden. Hierzu wird es aber enormer Mengen
Rohmaterial bedürfen, deren Beschaffung bei der um
fangreichen Nachfrage in allen Zweigen des Erwerbs