Full text: Luxemburgisches Erwerbsleben im Weltkriege

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nach dem Kriegsausbruch rasch abwärts und musste 
bald wegen Mangel an Stoffen ruhen. Einen wenn auch 
nicht allseitig befriedigenden Ausgleich für die Ver 
ringerung der Produktionstätigkeit fanden die Fabriken 
in dem zumeist recht lohnenden Absatz der beim Kriegs 
ausbruch vorrätigen Bestände an Fertigwaren und Roh 
material. 
Unterm 31. März 1917 wurde die Beschlagnahme der 
Schafswolle, der Woll- und Wolltuchabfälle, sowie aller 
Tuchabfälle zugunsten des Staates angeordnet. Der An 
kauf wurde nur den im Besitz einer Spezial er! aubnis 
sich befindenden Personen gestattet. Die von der Zentral 
sammelstelle zu zahlenden Preise wurden festgesetzt 
wie folgt: auf 10 Fr. pro kg für Schafswolle in rohem 
und ungewaschenem Zustande, auf 20 Fr. pro kg für ge 
waschene Schafswolle, auf 16 Fr. pro kg für Wolle ohne 
Rosshaare, auf 200 Fr. pro % kg für Wollabfälle in 
neuem Zustande und auf 60 Fr. pro % kg für alle Arten 
unsortierter Tuchabfälle. Die Preise für Schafswolle 
in rohem und ungewaschenem Zustande sowie für ge 
waschene Schafswolle wurden unterm 13. Juni auf 12.50 
resp. 25 Fr. erhöht. 
Die einschneidende Wirkung, die der Krieg auf die 
Verhältnisse der Textilindustrie ausgeübt hat, legt na 
türlich die Frage nahe, wie diese sich voraussichtlich 
nach dem Friedensschlüsse gestalten werden. Die Beant 
wortung dieser Frage lautet so: Zunächst wird es sich 
natürlich darum handeln, Ersatz zu schaffen für das, 
Was in dem Kriege der Abnützung anheimgefallen ist. 
Ferner müssen die gänzlich ausgeräumten Lager wieder 
aufgefüllt werden. Hierzu wird es aber enormer Mengen 
Rohmaterial bedürfen, deren Beschaffung bei der um 
fangreichen Nachfrage in allen Zweigen des Erwerbs
	        
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