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Noten der Internationalen Bank in Luxemburg, welche
das Recht der Notenausgabe besitzt, gesetzliche Zah
lungskraft verliehen. Die Notenausgabe wurde auf 6 1 k
Milk Fr. = 5 Millionen M. beschränkt. Als Deckung
wurden Etfekten und Wertpapiere in diesem Betrage
bei der Generalkasse hinterlegt. Ausgegeben wurden
Stücke von 5, 2 und 1 M. Um dem sich lebhaft fühlbar
machenden Mangel an kleinen Zahlungsmitteln abzu
helfen, hatte die Bank auf Verlangen der Regierung
gleichfalls für 1 Mill. Fr. Scheine von 5, 2 und 1 M.
an Stelle eines gleichen Betrages von 20 und 50 Mark
noten anfertigen lassen. Diese Scheine fanden reissenden
Absatz. Kaum dass die Bank den Ansprüchen des Publi
kums, hauptsächlich zu Lohnzahlungen, Genüge leisten
konnte.
Unter dem gleichen Datum wurde ein Moratorium
verfügt für inländische Wechselverpflichtungen vom
31. Juli bis zum 5. September, das später bis zum
5. Oktober verlängert wurde. Da hierdurch den inlän
dischen Banken ein grosser Teil ihrer normalen Geld
mittel entzogen wurde, ihre flüssigen Gelder dazu im
Ausland angelegt waren und deren Eingang eine gewisse
Zeit in Anspruch nahm, so wurden die Zahlungsver
pflichtungen der Banken bis zum 5. September verlängert,
jedoch mit der Beschränkung, dass jeder Kontoinhaber
während dieser Frist 300 Fr. zuzüglich 5% des Betrages
seines Guthabens über diese Summe hinaus fordern
könnte. Ihrerseits wurde den Bankgeschäften das Bei
treiben ihrer Forderungen bei den im Lande wohnenden
Schuldnern während derselben Frist untersagt. Einge
schränkt wurden auch die Rückzahlungsverpflichtungen
der Sparkasse. Das Moratorium wurde auf ein dement
sprechendes Gutachten der Handelskammer hin mit dem