Full text: Luxemburgisches Erwerbsleben im Weltkriege

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Mittel, das unter gänzlicher Verkennung seines Wertes 
und seiner Funktionen zurückgehaltene Kleingeld wieder 
dem freien Verkehr zuzuführen, gab es nicht. Als Aus 
hilfsmittel brachte die Handelskammer die Ausgabe von 
Papiergeld in kleinen Abschnitten in Vorschlag. Ein 
Zahlungsmittel, das zwischen die Nickelmünze und die 
Mark einzuschalten wäre, schien berufen zu sein, hier 
gute Dienste zu leisten. Die Regierung entschied sich 
jedoch für eine weitere Prägung von Zinkmünzen in 
Stücken von 0,25 Fr., welche Anfang September in 
Umlauf kamen. 
Unterm 9. April 1917 wurden von der Regierung ein 
schneidende Massregeln gegen das Einhamstern von 
Kleingeld getroffen. Die Zinkmünzen sollen zu einem 
v on ihr zu bestimmenden Zeitpunkte dem Verkehr 
entzogen werden. Von diesem Zeitpunkte ab ist es 
allen Staatsrechnungsbeamten untersagt, diese Münzen 
auszuwechseln; sie können dieselben nur mehr bis zu 
einem Höchstbetrage von 1,25 Fr. in Zahlung nehmen, 
^om gleichen Datum ab ist die Auswechslung dieser 
Münzen nur noch an den Schaltern der Generalstaats 
kasse zu Luxemburg statthaft. Diese wird an einem 
Page von einer und derselben Person Zinkmünzen nur 
Ws zu einem Höchstbetrage von 10 Fr. eintauschen. 
Schliesslich wurde unterm 15. Juni 1917 eine weitere 
Ausgabe von Scheidemünzen bis zum Höchstbetrage von 
400,000 Fr. in Stücken von 5, 10 und eventuell 25 Zen- 
Umes angeordnet. Die für die Umlaufsbedürfnisse zur 
Verfügung stehende Kleingeldmenge wird sich infolge 
dessen um 1.60 Fr. pro Kopf der Bevölkerung erhöhen. 
Ks steht zu erwarten, dass diese Übersättigung durchaus 
befriedigende Verhältnisse im kleinen Zahlungsverkehr 
herbeiführen wird.
	        
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