5. Kritik der Nutzentheorien.
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also Gebrauchswert und Tauschwert eines Gutes verschieden groß,
so sei der höhere dieser beiden Werte sein wahrer Wert. Der objektive
Tauschwert sei etwas fundamental verschiedenes, so daß er
sich auch in einer dem subjektiven Tauschwert entgegengesetzten
Richtung bewegen könne. Er führt als Beispiel einen armen
Burschen an, der zehn Rubelscheine im augenblicklichen Kurswert
von 17 Mark besitzt. Es bestehe kein Zweifel, daß diese zehn Rubel
für seine Bedürfnisbefriedigung eine hohe subjektive Bedeutung
haben werden, und kein Zweifel auch, daß diese Bedeutung ein
Tauschwert ist, denn einen Gebrauchswert hätten Rubelscheine überhaupt
nicht. Wenn nun der Bursche plötzlich eine unverhoffte Erbschaft
von 100 000 Mark macht und gleichzeitig der Rubelkurs von
17 auf 20 Mark steigt, so sei tatsächlich nur der objektive Tauschwert,
der im Rubelkurs zum Ausdruck kommt, gestiegen, der subjektive
Tauschwert dagegen, nämlich die Bedeutung für die Bedürsnisbeftiedigung
des Besitzers, sei gesunken, da die zehn Rubel, die
früher als einziger Besitz nur vor dem äußersten Hunger und Elend
schützten, nunmehr als bloßes Trinkgeld weggegeben werden können.
Hier ist vor allem eine klare Scheidung der Begriffe notwendig.
Ein Werturteil ist nur möglich durch Vergleichung gleichartiger
Größen, in unserem Falle also entweder dadurch, daß man
das Gut auf den Bedarf eines Wirtschaftssubjektes oder auf den
zwischen verschiedenen Wirtschaftssubjekten bestehenden Tauschverkehr
(Markt) bezieht. Dem ersten Begriffskreise gehört der Gebrauchswert,
dem zweiten der Tauschwert an. Ein Gut kann gleichzeitig
Träger des Gebrauchswertes und des Tauschwertes sein, im ersteren
Falle ist es aber mit Gegenständen des Gebrauches und im letzteren
Falle mit Gegenständen des Tauschverkehrs zu vergleichen. B ö h m -
Baw erk zwängt nun auch den Tauschwert in den ersten Begriffskreis
hinein und gibt dadurch diesem Werte unversehens eine andere
Bedeutung. Der objektive Tauschwert ist der Wert, den ein Gut
im Tausche erhält, der subjektive Tauschwert nach der Definition
Böhm-Bawerks dagegen der Wert, den das Gut im Gebrauche
des Besitzers erhält, wenn dieser Gebrauch zufälligerweise in einem
Tausche besteht. Ob der Goldarbeiter eine Goldmünze zur Zahlung
verwendet oder für gewerbliche Zwecke einschmilzt, ist für den Besitzer
ein belangloser Unterschied im Gebrauche; die Kluft zwischen
beiden Wertbegriffen ergibt sich erst dadurch, daß bei der Zahlung
das Goldstück in eine andere Wirkungssphäre, nämlich in den Tauschverkehr
tritt. Wenn die zehn Rubelscheine in der Hand desjenigen.