Full text : Wert und Preis

5.  Kritik  der  Nutzentheorien.

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also  Gebrauchswert  und  Tauschwert  eines  Gutes  verschieden  groß,
so  sei  der  höhere  dieser  beiden  Werte  sein  wahrer  Wert.  Der  objektive ­
  Tauschwert  sei  etwas  fundamental  verschiedenes,  so  daß  er
sich  auch  in  einer  dem  subjektiven  Tauschwert  entgegengesetzten
Richtung  bewegen  könne.  Er  führt  als  Beispiel  einen  armen
Burschen  an,  der  zehn  Rubelscheine  im  augenblicklichen  Kurswert
von  17  Mark  besitzt.  Es  bestehe  kein  Zweifel,  daß  diese  zehn  Rubel
für  seine  Bedürfnisbefriedigung  eine  hohe  subjektive  Bedeutung
haben  werden,  und  kein  Zweifel  auch,  daß  diese  Bedeutung  ein
Tauschwert  ist,  denn  einen  Gebrauchswert  hätten  Rubelscheine  überhaupt ­
  nicht.  Wenn  nun  der  Bursche  plötzlich  eine  unverhoffte  Erbschaft ­
  von  100  000  Mark  macht  und  gleichzeitig  der  Rubelkurs  von
17  auf  20  Mark  steigt,  so  sei  tatsächlich  nur  der  objektive  Tauschwert, ­
  der  im  Rubelkurs  zum  Ausdruck  kommt,  gestiegen,  der  subjektive ­
  Tauschwert  dagegen,  nämlich  die  Bedeutung  für  die  Bedürsnisbeftiedigung
  des  Besitzers,  sei  gesunken,  da  die  zehn  Rubel,  die
früher  als  einziger  Besitz  nur  vor  dem  äußersten  Hunger  und  Elend
schützten,  nunmehr  als  bloßes  Trinkgeld  weggegeben  werden  können.
Hier  ist  vor  allem  eine  klare  Scheidung  der  Begriffe  notwendig. ­
  Ein  Werturteil  ist  nur  möglich  durch  Vergleichung  gleichartiger ­
  Größen,  in  unserem  Falle  also  entweder  dadurch,  daß  man
das  Gut  auf  den  Bedarf  eines  Wirtschaftssubjektes  oder  auf  den
zwischen  verschiedenen  Wirtschaftssubjekten  bestehenden  Tauschverkehr
(Markt)  bezieht.  Dem  ersten  Begriffskreise  gehört  der  Gebrauchswert, ­
  dem  zweiten  der  Tauschwert  an.  Ein  Gut  kann  gleichzeitig
Träger  des  Gebrauchswertes  und  des  Tauschwertes  sein,  im  ersteren
Falle  ist  es  aber  mit  Gegenständen  des  Gebrauches  und  im  letzteren
Falle  mit  Gegenständen  des  Tauschverkehrs  zu  vergleichen.  B  ö  h  m  -
Baw  erk  zwängt  nun  auch  den  Tauschwert  in  den  ersten  Begriffskreis ­
  hinein  und  gibt  dadurch  diesem  Werte  unversehens  eine  andere
Bedeutung.  Der  objektive  Tauschwert  ist  der  Wert,  den  ein  Gut
im  Tausche  erhält,  der  subjektive  Tauschwert  nach  der  Definition
Böhm-Bawerks  dagegen  der  Wert,  den  das  Gut  im  Gebrauche
des  Besitzers  erhält,  wenn  dieser  Gebrauch  zufälligerweise  in  einem
Tausche  besteht.  Ob  der  Goldarbeiter  eine  Goldmünze  zur  Zahlung
verwendet  oder  für  gewerbliche  Zwecke  einschmilzt,  ist  für  den  Besitzer ­
  ein  belangloser  Unterschied  im  Gebrauche;  die  Kluft  zwischen
beiden  Wertbegriffen  ergibt  sich  erst  dadurch,  daß  bei  der  Zahlung
das  Goldstück  in  eine  andere  Wirkungssphäre,  nämlich  in  den  Tauschverkehr
  tritt.  Wenn  die  zehn  Rubelscheine  in  der  Hand  desjenigen.
            
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