Zweites Kapitel.
Die Anordnung- des Materials und der Tabellen. Kapital-
reinanspruch. Kombination mit Gewerbe und
Handelsstatistik.
In der Behandlung der Wertpapiere sind drei verschiedene
Wertberechnungen zu unterscheiden, von denen zwei allgemein
bekannt und angewendet sind, die dritte dagegen hier neu auf
gestellt ist; es sind dies: 1. der Nennwert, 2. der Börsenkurswert
und 3. der Kapitalrei nanspruch. Die Berechnung des Kapital
reinanspruchs ist für unsern Zweck von besonderer Bedeutung; sie
wird wesentliche neue Anhaltspunkte für die Beurteilung des
Kapitalmarktes ergeben.
Bisher hat man die Emissionen nur nach zw T ei Modalitäten
berechnet, nach dem Nennwert und nach dem Börsenkurswert.
Im Gegensatz zum Nennwert bezeichnet der Börsenkurswert, wie
kaum gesagt zu werden braucht, den Wert gemäfs demjenigen Kurse,
zu welchem ein Wertpapier an der Börse gehandelt und notiert
wird. In unseren Emissionstabellen im besonderen ist dies der Kurs,
der bei der ersten Einführung des emittierten Papiers an der Börse
erzielt wurde 1 . Aus dem Vergleich der beiden Berechnungen nach
dem Nennwert und nach dem Börsenkurswert lassen sich nun wertvolle
Schlüsse über die allgemeine wirtschaftliche Lage, über den Stand
der Konjunktur in der Industrie, über die Einträglichkeit gewisser
Kategorien von Unternehmungen u. s. w. ziehen. Über die inneren
Vorgänge des Kapitalmarktes giebt uns diese Berechnung indes
1 Spalte 7 der Emissionstabellen.
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