Full text : Kaufmanns Herrschgewalt

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X.  Geschäft.

gemäß  die  Künstlerlaufbahn  engherzig  macht  und  so  viele  kleinliche ­
  Eifersüchteleien,  so  viel  maßlose  Eitelkeit  und  so  vielerlei
Gehässigkeit  mit  sich  bringt,  daß  sie  den  größten  Gegensatz
zu  den  Eigenschaften  darstellt,  die  ich  bei  Männern  des  praktischen ­
  Lebens  gefunden  habe.  Man  sollte  meinen,  daß  die  Tonkunst, ­
  die  Malerei  und  die  Kunst  des  Bildhauers  auf  diejenigen,
deren  täglicher  Beruf  sie  sind,  den  allerwohltätigsten  Einfluß  ausüben. ­
  Die  Erfahrung  zeigt  jedoch  das  gerade  Gegenteil.  Vielleicht ­
  liegt  es  daran,  daß  jedes  künstlerische  Werk  im  hohen
Grade  persönlich  ist  und  dabei  so  voll  sichtbar  und  so  unmittelbar ­
  vor  die  Öffentlichkeit  gebracht  wird,  daß  es  zu  kleinlicher
Leidenschaft  anreizt;  wie  dem  aber  auch  immer  sein  mag,  so
glaube  ich,  wird  es  sich  doch  nicht  bestreiten  lassen,  daß  der
Geist  des  Künstlers  eng  begrenzt  und  voller  Vorurteile  ist.  Wohl
gemerkt:  ich  spreche  hier  nur  von  ganzen  Berufsklassen  und  der
durchschnittlichen  Wirkung  des  Berufes.  Ausnahmen  gibt  es  selbstverständlich ­
  überall;  doch  lassen  diese  Ausnahmen  die  Regel  nur
noch  schlimmer  erscheinen.  In  den  gelehrten  Berufen  wiederum
finden  wir  besonders  die  Vorliebe  für  Spezialitäten  ausgebildet.
In  der  Beamtenklasse  ist  die  letztere  Richtung  heute  nicht
mehr  so  besonders  hervortretend.  Hohe  Beamte  und  Minister
ziehen  jetzt  einen  weiteren  Kreis  von  Gegenständen  in  Betracht;
sie  haben  jetzt  weniger  bloße  Glaubenssätze  und  Formalitäten
und  mehr  die  tatsächlichen  Übel  und  Mißstände  menschlicher
Existenz  in  ihren  verschiedenen  Phasen  im  Auge.  Dergleichen
erweitert  notwendigerweise  den  Gesichtskreis.  Man  behauptet,  daß
die  juristische  Laufbahn  zwar  klare,  aber  beschränkte  Geister  erzieht ­
  und  weist  darauf  hin,  daß  große  Rechtsgelehrte  selten  eine
herrschende  Stellung  und  Macht  über  ihre  Mitbürger  erlangen.
Damit  soll  jedoch  keineswegs  gesagt  sein,  daß  Leute,  welche
die  Rechte  studieren,  als  Gesetzgeber  oder  Staatsmänner  oder
auch  als  Staatsleiter  den  mit  solchen  Stellungen  verbundenen  Anforderungen ­
  nicht  gewachsen  seien.  In  diesem  Falle  wäre  unser
Amerika  wahrlich  übel  daran,  da  wir  geradezu  von  Juristen
regiert  werden.  Trotzdem  waren  die  berühmtesten  Amerikaner
keine  großen  Rechtsgelehrten;  das  will  sagen,  sie  haben  nur
sehr  selten  in  ihrem  eigenen  Berufe  eine  große  Stellung  ge ­
            
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