Kulturgattung
Ackerboden . .
Dauerwiesen. ...
Gemüsegärten.
Zier- und Obstgärten.
Weingärten . .
Hutweiden .
Wälder .
Teiche und Sümpfe 35
Verbaute und andere unproduktive Flächen
Zusammen
Ausmaß in /, des
in ha Gesamtausm
5,900.032 4204
L ßðo. 18 988
16.109 —*
3007 —
17256 —
1207.218 8· 6
— 38 16
857 o
6461927 160
14,035. 1900 100—
(Tschechoslowakei, Friedrich Weil, Verlag Perthes, Gotha-Stuttgart,
Seite 77).
Das Dienstverhältnis der in der Hauswirtschaft beschäf—
tigten Arbeitnehmer, bezüglich dessen in Deutschland die Herausgabe
eines besonderen Gesetzes, des Hausgehilfengesetzes, geplant wird,
wird noch derzeit mangels einer einheitlchen gesetzlichen Regelung in
unserer Republik durch die Dienstbotenordnungen geregelt. Wichtige
Bestimmungen derselben wurden allerdings durch die moderne Gesetz—
gebung beruͤhrt bzw. aufgehoben. So wurden durch das Gesetz vom
17. Ottober 1919, Slg. Nr. 571, betreffend die Abschaffung der Abeits-
und Dienstbotenbücher sowie der Strafbarkeit der grundlosen Auf—⸗
lösung des Arbeitsverhältnisses die diesem Gesetze widersprechenden
Bestimmungen der Dienstbotenordnungen aufgehoben, darunter die
88 34 bis einschließlich 80 der Dienstbolenordnung für Mähren vom
2Mai 1886, L.G. Bl. Nr. 538 (betr. Dienstbotenbücher), und die
88 5, 9, 82, 88 der mähr. Dienstbotenordnung, betr. die Strafbarkeit
des Nichtantrittes eines Postens, der grundlosen Auflösung des
Dienstverhältnisses und die Möglichkeit, den Dienstnehmer auf Ver—
langen des Dienstgebers mit Zwangsmaßregeln zum Dienstantritte
oder zur Rückkehr in den Dienst anzuhalten. Um den Arbeitnehmern
die Moglichkeit zu geben, an Stelle der aufgehobenen Arbeitsbücher
und Diensibotenbücher einen verläßlichen amtlichen Ausweis zu er—
halten, wurde mit Regierungsverordnung vom 8. August 1919, Slg.
Nr. 81, betreffend die Einführung von allgemeinen Bür—
gerlegitimationen, vorgeschrieben, daß jeder öéechoslova—
ische Bürger das Recht hat, die Ausstellung einer allgemeinen
Bürgerlegitsimation zu verlangen. die ihm im Staate als Nach—
485