Object: Die Heimarbeit im Kriege

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verschiedenen Aemter am 22. August 1910, 9. März 1911, 1. 
tember 1911 und 9. November 1911 veröffentlicht. In England 
hatte man also innerhalb eines Jahres nicht nur den ganzen, z. B. 
im Schneidergewerbe äußerst komplizierten Apparat geschaffen, son 
dern auch bereits die Aufgabe, die Fesffetzung rechtsverbindlicher 
Löhne, erstmalig gelöst?) 
Eingehende Erörterungen knüpften sich an die Besetzung 
der Fachausschüsse, wie sie in den am 18. Juni 1914, 
2'A Jahr nach Erlaß des Hausarbeitgesetzes, herausgegebenen Aus 
führungsverordnungen des Bundesrats vorgesehen ist. Schon bei 
Erlaß des Gesetzes wurde die Art der Bildung der Fachausschüsse 
durch Ernennung des Vorsitzenden und der Beisitzenden sowie der 
Hälfte der Arbeitgeber- und Arbeituehmervertreter durch die Re 
gierung bemängelt. Es wurde demgegenüber die freie Wahl der 
Arbeiter- und Unternehmervertreter durch die Beteiligten selbst ge 
fordert. Sah man aber von freien Wahlen ab, was bei dem 
Mangel an Organisation bei den Hausarbeitern eine gewisse Be 
rechtigung hat, so war es um so wichtiger, daß wirklich geeignete 
Persönlichkeiten herangezogen wurden. 
Namentlich war es von ausschlaggebender Bedeutung, daß 
wirtschaftlich unabhängige Personen die Vertretung der .Hausar 
beiter übernahmen. So mußte es den schärfsten Widerspruch er 
regen, daß, während das Gesetz die Möglichkeit offen ließ, daß auch 
Arbeitersekretäre, die nicht selbst als Arbeiter in dem betreffenden 
Gewerbe tätig waren, und sozial geschulte unabhängige Persöülich- 
keiten die Interessen der Heimarbeiterschaft vertraten, diese durch 
die Ausführungsverordnung ausgeschaltet wurden. Nun aber war 
die allgemein gehaltene Form „Vertreter der Hausarbeiter", die 
sich im Hausarbeitgesetz findet, mit vollem Bedacht hineingebracht. 
Wies doch der Abgeordnete Behrens, der sich gründlich mit der 
Frage der Lohnämter befaßt hatte, in seiner Reichstagsrede von: 
29. November 1911 darauf hin, daß diese Formel wohl geeignet 
sei, den Wünschen, die in der Arbeiterschaft in bezug auf die Ar- 
') Bergt „Soziale Praxis", 23. Jahrgang, Nr. 16.
	        
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