Metadata: Die Genussscheine nach schweizerischem Recht

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durch Werte, die mit Hülfe des Kapitals geschaffen snsjc&fyy + d 4 
Amortisieren heisst somit auch den eingetretenen Kapital- W / 
vertust durch neue Werte, die aus dem Grundkapital hervor- 
gegangen sind, ersetzen 1 ). Diese beiden Begriffe fliessen 
bei der Amortisation der Aktien ineinander über. Sie stellt 
sich also einerseits als Tilgung einer Schuld 2 ), anderseits 
als Wiederherstellung des Grundkapitals dar, die Beträge 
werden aber direkt den Aktionären als den einzig Berech 
tigten ausgeschüttet. 
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Die Amortisation der Installationen hat den Zweck, 
die Produktionsfähigkeit des Unternehmens stets auf der 
gleichen Höhe zu halten, das kommt allein schon in einem 
gewissen Sinne der Erhaltung des Grundkapitals gleich; 
wenn man bedenkt, dass der Wert einer Anlage nach zwei 
Gesichtspunkten taxiert werden kann, dem Ertragswerte 
und dem Verkaufswerte. Dieser bleibt bei richtiger Instand 
haltung der Produktionswerkzeuge — wobei die schad 
haften Bestandteile sofort repariert oder ersetzt werden —- 
bis zuletzt ungefähr gleich, jener dagegen sinkt rapid und 
ist in der Regel viel geringer. Ein Motor z. B. leistet vom 
ersten bis zum letzten Tage seines Gebrauches so ziemlich 
die gleiche Arbeit, während sein Verkaufswert schon nach 
dem ersten Gebrauchstage etwa um die Hälfte sinkt. Auf 
dieser Idee vom Unterschied zwischen Ertragswert und 
Verkaufs wert beruhen im Grunde genommen die Genuss 
aktien. Die Gesellschaft muss bei der Amortisation beide 
Werte berücksichtigen; denn würde nur der Produktions 
wert in Betracht gezogen, so wäre am Ende der Gesell 
schaft nichts vorhanden, woraus die Einlage der Aktionäre 
vergütet werden könnte. Es bildet sich so infolge der 
Amortisation eine Art Reserve 8 ) im Innern des Grund- 
*) Thaller, Arm. d. dr. com. 1895, 249. 
2 ) Perroud, 1. c., 439. 
3 ) Thaller, Ann. d. dr. com. 1895, 243 will ein Unterschied 
zwischen Amortisationsfonds und Reserve nicht gelten lassen.
	        
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