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III. HÄÜPTTEIL.
Wie die Arbeitsvermittlung und Beschaffung des nötig
sten Hausrats in erster Linie einzelnen Berufsklassen unter
den Vertriebenen zugute kam, so auch die Einrichtung der
Darlehenskasse. Der niedere Mittelstand konnte durch
den Kredit, den diese Kasse gewährte, in vielen Fällen
zu einer Existenzgründung gelangen. Ein Handwerker
konnte durch ein Darlehen von 2000 M. in die Lage ver
setzt werden, sich sein verlorenes Handwerkszeug zu er
setzen und auf diese Weise unter gleichzeitiger Benützung
der Fürsorge in abnehmendem Maße allmählich wieder in
selbständige Stellung gelangen. Die Masse der Flüchtlinge,,
die sich nur durch Ersatz der in Elsaß-Lothringen zurück
gelassenen Werte in ihrem Beruf wieder aufrichten konnte,,
fand nicht den nötigen Rückhalt beim Wiederaufbau der
Existenz durch diese Darlehenserteilung. Dazu war die
Höhe der Darlehen zu niedrig.
Gewiß ist es sehr erfreulich, daß durch diese Kasse
gerade den wirtschaftlich schwächeren Klassen geholfen
wurde. Aber wir haben schon mehrfach festgestellt, daß
den um ihres Deutschtums willen aus Elsaß-Lothringen
Vertriebenen in ihrer Gesamtheit so geholfen werden muß,
daß sie in unserem Wirtschaftsleben, wenigstens den
heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen Deutschlands ent
sprechend, wieder an die Stelle treten können, die sie in
Elsaß-Lothringen inne hatten. Hier darf es keine Mittel
standspolitik und andere einseitige Orientierung geben.
Es geht nicht an, allgemein in unserer Wirtschaftspolitik
erwogene Maßnahmen, wie etwa Abbau der großen Privat
vermögen, Überleitung des Privateigentums von einer ge
wissen Höhe an in die Hände der Gesamtheit, einseitig be
reits heute bei der Behandlung der vertriebenen Elsaß-Loth
ringer in Anwendung zu bringen. Der Kriegs- und Revo-
lutionsgewinnler erfreut sich noch heute eines recht ansehn
lichen Besitzes. Der Deutsche, der aus seiner Heimat ver
jagt wird, der sich sein Vermögen oder seine einkommens
reiche Stellung in elinem arbeitsamen Leben erworben hat,
soll schlechter behandelt werden?
Wie dafür eingetreten werden muß, daß dem Flücht-