Full text : Die Alters- und Invaliden-Versicherung

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biefcr  Geldmittel  bleibt  aber  den  Gemeinden  überlassen,  weil  sie  an
Ort  und  Stelle  rechtzeitig  die  Unterstützung  zu  gewahren  und  allein
richtig  zu  entscheiden  vermögen,  ob  diese  in  dem  einen  Falle  durch  Geld,
in  dem  andern  durch  Naturalverpfleguug  u.  s.  w.  stattfinden  soll.  Die
Alterskassen  zahlen  jedoch  diese  Beiträge  an  die  Gemeinden  nur  auf
Rechnung  der  Altcrsbank  resp.  des  Reichs,  denn  die  Beiträge  bilden
ja  einen  Theil  der  Selbsthülfe,  welche  mit  den  Beiträgen  der  Arbeiter
zusammen  das  Hauptkapital  (47  event.  63  Millionen  Mark)  zur  Zahlung ­
  der  Altersrenten  gründet.
Dieser  zweite  Vorschlag  legt  dem  Reich  zeitweise  eine  jährliche
Ausgabe  von  5  resp.  10  Millionen  Mark  auf,  wie  wir  später  ausführlicher ­
  angeben  werden.  Auch  diese  Summe  läßt  sich,  je  nach  der
Geldbewilligung  auf  die  Hälfte  oder  ein  Drittel  ermäßigen,  indem
die  Alterskassen  von  den  eingezahlten  Beiträgen  der  Arbeitgeber  nur
die  Hälfte  oder  ein  Drittel  au  die  Gemeinden  auszahlen.
Wir  haben  diese  beiden  Vorschläge  für  eine  möglichst  vollständige ­
  Lösung  der  obigen  Aufgabe  vorangestellt,  aber  auch  sogleich
den  Weg  zur  Ermäßigung  ihrer  Kosten  angegeben  indessen  befürworten ­
  wir  eine  ausreichende  Bewilligung  der  Geldmittel,  weil  jene
Kosten  von  den  kleinen  Gemeinde-Verbänden,  selbst  mit  Beihülfe  der
Privat-Wohlthätigkeit,  bisher  nur  schwer  getragen  wurden  und  jetzt
den  Gemeinden  durch  jene  Vorschläge  möglichst  vollständig  abgenommen
resp.  durch  Ucbertragung  auf  den  Reichsverband  gleichmäßig  verteilt
werden  sollen.
Der  ersterwähnte  Vorschlag  würde  dem  Reich  nach  Kretschmann
(&.  68  bis  68)  240  Millionen  Mark  kosten.  Diese  wären  durch  eine
amortisirbare  Anleihe  zu  decken,  weil  die  Wohlthat  dieser  Maßregel
auch  unseren  Nachkommen  zu  gute  kommt.  Der  zweite  Vorschlag
würde,  da  wir  die  vom  Reich  dauernd  zu  gewährende  Beihülfe
von  35  event.  19  Millionen  Mark  nach  der  Begründung  des  achten
Grundsatzes  hier  nicht  mit  einrechnen  können,  —  dem  Reich  nach  der
Beilage  No.  XI  zeitweise,  nämlich  in  den  ersten  25  Jahren  5  Millionen,
alsdann  noch  19  Jahre  10  Millionen  kosten.  Die  5  Millionen  btlbcn-^*,.
Die  von  den  Alterskassen  vorschußweise  an  die  Gemeinden  gezahlte
Beihülfe  und  die  10  Millionen  werden  teilweise  zu  demselben  Zweck,
teilweise  zur  Zahlung  von  Altersrenten  verwendet,  weil  die  Beiträge
von  12  Arbeiter-Jahrgängen  erlassen  und  der  Altcrsbank  resp.  dem
Reich  zur  Last  gelegt  wurden,  lind  weil  von  diesen  zwölf  Jahrgängen ­
  bereits  nach  25  Jahren  der  erste  Jahrgang  (welcher  mit  dem
kosten  Lebensjahre  in  die  Altersbank  ausgenommen  wird)  das  56ste
resp.  Rentcn-Empfangsiahr  erreicht.  Nach  Ablauf  der  erwähnten  25
i  .19  —  44  Jahre  ist  die  ältere  Arbeiter-Generation  bis  auf  eine
geringe  Zahl  ausgestorben  und  hiermit  hört  die  temporäre  Beihülfe
des  Reichs  auf.  Alsdann  tritt  die  in  den  vorigen  Abschnitten  vorgeschlagene ­
  Altersversicherung  für  sämmtliche  Alten  und  Witwen  vom
56sten  bis  101  sten  Jahre  in  Wirksamkeit  und  zwar  —  wir  wiederholen
—  aus  dem  durch  die  Beiträge  herangewachsenen  Kapital  der  Selbsthülfe
  von  rund  47  event.  63  Millionen  und  aus  den  35  event.
Ill  Millionen  Mark,  welche  letztere  von  den  kleinen  Gemeinde-Verbänden
allein,  ohne  Zuhülfenahme  der  Privatwohlthätigkeit  nicht  aufgebracht
            
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