fullscreen: Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

Die Gütertarife. 
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^eine Werthsminderung erleidet, oder so wenig der Gefahr 
Brechens und Röstens ausgesetzt ist — bezw. im Special- 
so angesehen werden soll — dass die Eisenbahn keine 
Vorkehrungen zur Verhütung dessen zu treffen braucht. Für 
damageable gilt das Umgekehrte als constatirt ; die Eisen- 
muss deshalb besondere Vorkehrungen treffen und ist 
^^oi eintretendem Schaden haftbar. Auch wenn iron dama- 
Oeable auf Gefahr des Eigenthümers befördert wird, ist 
Unterlassen solcher Vorkehrungen, z. B. Transport 
^^'Oe Bedeckung, ein Versehen, neglect, welches zum Er- 
des etwa durch Nasswerden entstehenden Schadens 
'^orpüichtet. 
Iffe Haftpflicht der Eisenbahnen geht nach Alledem in 
''%buid bedeutend weiter als in Deutschland "'O : denn hier cngtkehcn Kisen- 
bKlinen. 
Dazu kommt, dass in England für verspätete Lieferung überhaupt 
'b bei Verlust oder Beschädigung wenigstens für das Gros der Fracht- 
g . nicht, wie in Deutschland, ein, im Mangel besonderer Versicherung 
jj ^"^Ur Maximalsatz der Entschädigung besteht; sowie dass die eng- 
g ^ Eisenbahnen bei Abwicklung der Reclamationen im Allgemeinen 
Wir verfahren. Es wurde dies von Londoner Kaufleuten bereit- 
'gst anerkannt, wie dieselben denn überhaupt sich ganz befriedigt 
s W Eisenbahnen äusserten. — Die Summe der gezahlten Ent- 
ädigungen ist aus diesen Gründen bedeutend, obgleich der Güter- 
^^^fehr viel sicherer, schneller und pünktlicher abgewickelt wird als in 
^^ütschland. Bei einer Gesammteinnahme von rund 040 Millionen 
Güterverkehr aller Bahnen des vereinigten Königreichs, 
0 *874 die Summe der Entschädigungen 5026000 Mark d. h. 
m'it Bei der Frankfurt-Bebraer Bahn, allerdings einer Bahn 
auf einfachen Verhältnissen, betrug sie für dieselbe Zeit 0500 
ka Maik d. h. 0,25 Prozent. — Für die Lieferung besteht be- 
¡u'”^tlich keine bestimmte Frist, sondern nur die Bestimmung, dass sie 
jjç **^^!'S®®aessener Zeit, rmsonadc time, geschehen muss; aber dieser 
^a k - SGhr eng interpretirt. Waarensendungen, in Manchester 
'fein aufgeliefert, werden in der Regel am nächsten Vormittag 
Addressaten in London zugeführt Mir wurde ein Fall mifgetheilt, 
bei einer solchen, dem Adressaten erst am Nachmittage 
lief "^'f^^bstfolgenden Tages — also doch noch innerhalb der Eil gut- 
j,^®^rist des deutschen Betiiebsreglements — zugeführten Sendung, 
wegen verspäteter Lieferung gefordert und bezahlt war,
	        
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